Wer ist die bekannteste deutsche Frau des Mittelalters?

Wer ist die bekannteste deutsche Frau des Mittelalters?

Zu überregionaler Bekanntheit brachten es unter anderem Hildegard von Bingen und Hrotsvit von Gandersheim. Geboren im Jahr 1098, wurde Hildegard von ihren Eltern bereits als Achtjährige ins Kloster Disibodenberg gegeben. Sie wurde 80 oder 81 Jahre, was für mittelalterliche Verhältnisse sehr alt war.

Was waren edelfrauen?

Frauen aller Stände wurden während der gesamten Epoche des Mittelalters als Menschen minderer Art angesehen und als dem Mann untergeordnet definiert. Dies betraf die weiblichen Angehörigen des Adels wie auch die Frauen, die sich beispielsweise als Äbtissin geistlichen Tätigkeiten widmeten.

Was war die Gesellschaft im Mittelalter?

Die Gesellschaft im Mittelalter war politisch, wirtschaftlich und sozial gekennzeichnet durch den Feudalismus und seine Erscheinungsformen der Grundherrschaft, des Lehnswesens und des Vasallentums.

Was waren die Wesenszüge der mittelalterlichen Agrargesellschaft?

Die Gesellschaftsstruktur im Mittelalter. Wesenszüge der mittelalterlichen Agrargesellschaft. Die meisten Menschen lebten und arbeiteten auf dem Lande. Die einfache Technik und die geringen Erträge führten dazu, daß zunächst kaum mehr produziert werden konnte, als zur eigenen Versorgung benötigt wurde (Subsistenzwirtschaft).

Was war die Mehrheit der Bevölkerung des Mittelalters?

Die Mehrheit der Bevölkerung des Mittelalters setzte sich jedoch aus Bauern und einfachen Bürgern zusammen, deren wirtschaftliche Situation dergestalt war, dass sie oft nicht über die nötigen Mittel verfügten, um ihre Existenz zu sichern. Halbfreie waren Unterworfene, die persönlich frei, aber an die Scholle (das eigene Stück Land) gebunden waren.

Was gab es in der Gesellschaft der Germanen?

In der Gesellschaft der Germanen, vor dem eigentlichen Mittelalter, wurden die einzelnen Volksstämme nach ihren Siedlungsgebieten in Gaue unterteilt und diese wiederum in Sippen (gemeinsame Abstammung). Die Gesellschaft bestand aus Freien, Halbfreien und Sklaven. Die Freien besaßen politische Recht und waren zum Wehrdienst verpflichtet.

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