Wer ist ein pfandgläubiger?
Der Pfandgläubiger ist eine Person, die berechtigt ist, bestehende Ansprüche aus der Verwertung eines Pfands zu befriedigen. Das Pfand geht damit in den Besitz des Pfandgläubigers über, bleibt aber im Eigentum des Schuldners.
Wer hat ein Pfandrecht?
Ein Pfandrecht ist ein beschränktes dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, kann er den Pfandgegenstand verwerten, um sich aus dem Erlös zu befriedigen.
Wer ist beim Faustpfandrecht Eigentümer?
BGB), das gemäß § 1205 BGB dadurch entsteht, dass der Eigentümer (Verpfänder; Pfandgeber) die Sache dem Gläubiger (Pfandnehmer) übergibt und beide darüber einig sind, dass dem Gläubiger zur Sicherung einer Forderung (akzessorische Kreditsicherheit) das Pfandrecht zustehen soll; auch als Mobiliarpfandrecht bezeichnet.
Wie kann jemand ein Pfandrecht erwerben?
Das Pfandrecht ist streng akzessorisch, also in Bestand, Übertragung und Durchsetzung von der zu sichernden Forderung abhängig. Es kann an beweglichen Sachen und an Rechten durch vertragliche Vereinbarung oder gesetzliche Anordnung bestellt werden.
Wird pfandgläubiger Eigentümer?
Beim Prüfungspunkt „Recht zum Besitz“ i.S.d. § 986 kommen Sie zum Pfandrecht aus § 647 , das dem Pfandgläubiger ein Recht zum Besitz gegenüber dem Eigentümer gibt.
Was ist ein Faustpfandrecht?
Von einem Faustpfandrecht spricht man bei einem Pfandrecht an beweglichen Sachen, da die wirksame Entstehung dieses Pfandrechts die Übergabe der Sache an den Gläubiger voraussetzt, und dieser die Sache damit sinnbildlich in die “Faust” bekommt.
Welche Rechte hat der Pfandgläubiger?
(1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des Pfandes gegen Befriedigung des Pfandgläubigers verlangen, sobald der Schuldner zur Leistung berechtigt ist.
Ist ein Pfandrecht ein Recht zum Besitz?
Das Pfandrecht an einer beweglichen Sache setzt, wie wir gleich noch näher sehen werden, unmittelbaren Besitz beim Gläubiger voraus. Deshalb ist das Pfandrecht auch ein Recht zum Besitz nach § 986 .