Wer ist für die Arbeitssicherheit im Unternehmen in erster Linie verantwortlich?
In erster Linie ist der Arbeitgeber für die Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb verantwortlich.
Wer hat die juristische Verantwortung für den Arbeitsschutz im Unternehmen?
Vorstand der AG, Geschäftsführer der GmbH, Gesellschafter der OHG, Komplementär der KG) sowie die Leiter des Unternehmens und der dazugehörenden Betriebe für die Erfüllung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich.
Wer ist zuständig für das Arbeitsschutzgesetz?
Antwort: Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen (in Schlewig-Holstein sogar die dortige Landesunfallkasse).
Welche Personen spielen bei der Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb eine Rolle?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. In größeren Betrieben ist diese Verantwortung in die jeweiligen Führungsstrukturen eingebunden und jede Führungs- kraft trägt für ihren Zuständigkeitsbereich die Verantwortung.
Wer ist für den Unfallschutz im Unternehmen verantwortlich?
Arbeitgeber haben für den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen zu verhüten. Dazu müssen sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sowie gegebenenfalls Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Für welche Personen sind sie laut Arbeitsschutzgesetz am Arbeitsplatz verantwortlich?
(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.
Welche betrieblichen Institutionen dienen der Unterstützung des Arbeitsschutzes?
In NRW ist der technische sowie der betriebliche Arbeitsschutz in den zuständigen Bezirksregierungen beheimatet. durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Wer ist für die Sicherheit zuständig?
Es besagt, dass in jedem Bereich eine Person, der „Hausherr“, für die Sicherheit, Gesundheit und Ordnung aller anwesenden Personen, sowie für die technische Sicherheit dieses Bereiches verantwortlich ist. Der „Hausherr“ hat eine umfassende Vollmacht und Autorität im Zuständigkeitsbereich.
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