Wer ist für die Einhaltung der Arbeitszeit verantwortlich?
Der Arbeitgeber ist aufgrund des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich für die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiten. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.
Was passiert wenn man die Höchstarbeitszeit überschreitet?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt in § 8 sogar eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden fest, ohne weitere Überstunden oder einen Zeitausgleich für solche zu erlauben. Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz, sind Bußgelder von bis zu 15.000 Euro fällig (§ 22 ArbZG).
Wer überprüft das Arbeitszeitgesetz?
Wer kontrolliert die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes? Um die gesetzlichen Regelungen im Betriebsalltag auch wirksam durchsetzen zu können, muss es Kontrollmöglichkeiten geben. Dafür sind die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig.
Wie lange muss frei sein zwischen zwei Arbeitstagen?
Zwischen dem Arbeitsende und dem neuen Arbeitsbeginn müssen grundsätzlich mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen, vereinzelt kann die Ruhezeit (z.B. in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft und im Rundfunk) auf zehn Stunden reduziert werden.
Was ist wenn man mehr als 10 Stunden arbeitet?
Die Arbeitszeit kann über 10 Stunden ausgeweitet werden, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst anfällt (§7 (1) ArbZG). Der Ausgleichzeitraum von 24 Wochen kann auf ein Jahr verlängert werden (§7 (1) und §7 (8) ArbZG).
Wem meldet man Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz?
Beschwerden oder Hinweise können auch über die Internetseite www.arbeitsschutz.nrw.de übermittelt werden. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.