Wer ist für die Gartenpflege zuständig?
Grundsätzlich sind Sie als Vermieter für die Gartenpflege zuständig, können dem Mieter aber durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag die meisten Arbeiten übergeben. Mieter müssen dafür sorgen, dass der Garten nicht verwildert und in einem ordentlichen Zustand bleibt.
Was bedeutet Gartenpflege im Mietvertrag?
Sie lassen keinen Zweifel daran, dass die Gartenpflege dem Mieter obliegt. Inhaltlich bedeuten sie aber, dass dem Mieter lediglich allgemeine Gartenarbeiten einfacher Art übertragen werden. Hierzu zählen beispielsweise: Rasenmähen.
Kann der Vermieter Gartenpflege verlangen?
Für die Pflege vom Garten eines Mehrfamilienhauses ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Ob dieser den Garten eigenhändig pflegt, die anfallenden Arbeiten einem oder allen Mietern vertraglich überträgt oder externe Unternehmen zur Gartenpflege beauftragt, kann der Vermieter frei entscheiden.
Wie oft muss Vermieter Rasen Mähen?
“ Der Vermieter darf aber keine Vorgaben mache, wie oft der Rasen gemäht werden darf, wie die Gartenpflege konkret auszusehen hat. Der Vermieter hat kein Direktionsrecht. Gegen Unkraut aus Nachbars Garten kann nichts unternommen werden. Über die Grenze ragende Äste und Zweige müssen aber beschnitten werden.
Was muss der Vermieter im Garten machen?
Dazu gehören Tätigkeiten, die jeder Mieter ohne Fachkenntnisse und großen Kostenaufwand erledigen kann. Hierzu zählen beispielsweise das Mähen des Rasens und die Beseitigung des Unkrauts. Darüber hinaus gehende Arbeiten (wie beispielsweise das Fällen von Bäumen) bleibt die Aufgabe des Vermieters.
Was tun wenn Mieter den Garten nicht pflegt?
Anders herum gilt ebenfalls: Pflegt der Mieter trotz entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung den Garten nicht, ist der Vermieter berechtigt, eine Firma damit zu beauftragen und dem Mieter die Kosten komplett in Rechnung zu stellen, entschied das Landgericht Köln im Jahr 2010.
Was darf der Vermieter für Gartenpflege berechnen?
Zu den Nebenkosten zählt die Gartenpflege! Hierzu gehören die Kosten der Pflege des Rasens durch Mähen und Vertikutieren, die Beseitigung von Unkraut auf Rasen und Rabatten, Beschaffung und Ausbringen von Dünger, Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, Wässern im Sommer sowie die Abfuhr von Gartenabfällen.