Wer ist für das Schneeräumen verantwortlich?
Die Räum- und Streupflicht trifft zunächst den Eigentümer. Bewohnt der Besitzer sein Haus nicht selbst, kann er den Winterdienst im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Der hat dann unter anderem dafür zu sorgen, dass Zugänge zum Haus sowie die Gehwege rund ums Grundstück eis- und schneefrei sind.
Bis wann muss der Bürgersteig geräumt sein?
Allgemeine Vorgaben oder Räumzwang? Sofern es in der Gemeinde keine Vorgabe zum Winterdienst gibt, gilt allgemein die Regel, dass Gehwege an Werktagen von 7:00 bis 20:00 Uhr freigehalten werden müssen. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räumpflicht erst um 9:00 Uhr.
Wer haftet wenn jemand ausrutscht?
Wer haftet, wenn jemand auf dem verschneiten Weg ausrutscht? Rutscht ein Fußgänger nämlich auf dem vereisten Gehweg aus und bricht sich ein Bein, haftet der Eigentümer oder der verpflichtete Mieter für diesen Schaden.
Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?
Es muss nicht der gesamte Gehsteig geräumt werden. Nach gängiger Rechtsprechung reicht es, einen Streifen von einem Meter bis 1,20 Meter Breite freizuschaufeln – zwei Fußgängern sollten also aneinander vorbeizukommen. Der Laufweg sollte also mindestens einen halben Meter breit sein.
Wer muss den Bürgersteig von Schnee befreien?
Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus.
Wer muss in einer Mietwohnung Schnee räumen?
Wer muss den Schnee räumen? Grundstückseigentümer und Vermieter sind grundsätzlich für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht schreibt Eigentümern vor, ihr Grundstück und angrenzende öffentliche Gehwege von Schnee zu befreien. Mieter können ebenfalls verpflichtet werden.
Bis wann muss man schneeschieben?
Winterdienst muss werktags in der Regel von 7 Uhr bis 20 Uhr geleistet werden, an Sonn- und Feiertagen ab 8 bzw. 9 Uhr. An Orten mit hohem Publikumsaufkommen, wie beispielsweise vor Kneipen, Restaurants oder Kinos, muss noch bis in die späten Abendstunden geräumt und gestreut werden.
Wer haftet bei glatteisunfall?
Kommt es infolge des Glatteis zum Unfall, so muss der Halter des Fahrzeuges die Schäden bezahlen. Dieses ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Demnach wird vermutet, dass derjenige, der auf glatter Fahrbahn ins Schleudern kommt und so einen Unfall verursacht daran auch Schuld ist.