Wer ist für die Bestattung verantwortlich?
Wer von Gesetzes wegen für die Bestattung eines Angehörigen zuständig ist, regelt in Deutschland die sogenannte Bestattungspflicht. Diese Pflicht trifft in der folgenden Reihenfolge: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.
Sind Nichten und Neffen Bestattungspflichtig?
Nur in Bayern sind Nichten und Neffen bestattungspflichtig. In allen anderen Bundesländern können sie aufgrund der Landesbestattungsgesetze bzw. Nichten und Neffen müssen nur dann (doch) im Ergebnis für die Bestattungskosten aufkommen, wenn sie auch Erben des Verstorbenen sind.
Was ist die Kostentragungspflicht einer Bestattung?
Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war.
Wer zahlt die Bestattungskosten?
Auch die Frage „Bestattungskosten: Wer zahlt?“ ist durch die Kostentragungspflicht geregelt. Dabei gibt es eine gewisse Rangfolge. Erst ganz am Ende steht der Staat, der einspringt, wenn Angehörige kein Geld haben, um für die Bestattung aufzukommen.
Wer trägt die Kosten der Beerdigungskosten?
Beerdigungskosten – wer zahlt? Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen.
Was ist die Bestattungspflicht in Deutschland?
Die Bestattungspflicht Wer von Gesetzes wegen für die Bestattung eines Angehörigen zuständig ist, regelt in Deutschland die sogenannte Bestattungspflicht. Diese Pflicht trifft in der folgenden Reihenfolge: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.