Wer ist für die Schulen in Niedersachsen zuständig?
Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) ist die rechtliche Grundlage für das öffentliche und private Schulwesen in Niedersachsen. Darin ist bestimmt, dass öffentliche Schulen solche sind, deren Träger die Landkreise, die Gemeinden, die Samtgemeinden, die Zweckverbände oder das Land sind.
Warum ist Schul und Bildungspolitik in Deutschland Ländersache?
„Schule“ ist Ländersache Das GG legt auch fest, dass Deutschland ein Bundesstaat ist. Das heißt, sowohl der Gesamtstaat („Bund“) als auch die sechzehn Bundesländer besitzen eigene Staatsqualität. Im GG steht auch, für welche Themen der Bund zuständig ist. „Schule“ und überwiegend auch „Hochschule“ sind Ländersache.
Wer ist Träger von Grundschulen?
Städte und Gemeinden sind meist Schulträger der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Landkreise und kreisfreie Städte sind meist Schulträger der berufsbildenden Schulen und Förderschulen.
Wer ist mein Dienstherr Niedersachsen?
Niedersächsisches Kultusministerium Minister Grant Hendrik Tonne ist Dienstherr für rund 86 000 Lehrerinnen und Lehrer sowie verantwortlich für einige nachgeordnete Behörden und Arbeitsbereiche.
Welche Schulgesetze gelten für die Einrichtung einer privaten Schule?
Die Einrichtung einer Privatschule oder die Zulassung eines privaten Trägers zur Einrichtung einer Schule obliegt den Ländern nach den jeweils gültigen Schulgesetzen. Dieses sind Einzelgesetze oder Bestandteile der gesamten Schulgesetzgebung : Rheinland-Pfalz – Landesgesetz über die Errichtung und Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft
Was war die Volksschule in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Volksschule war bis in die 1960er Jahre eine Schulform, in der man nach acht Schuljahren den Abschluss erhielt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht im Prinzip noch neben der Sonder-/Förderschule das dreigliedrige Schulsystem: Volksschule (später Grund- und Hauptschule ), Realschule und Gymnasium mit drei Schulabschlüssen.
Wer ist der Schulträger an den Schulen?
Der Schulträger erfüllt stets die gesetzlich festgelegten Aufgaben der „äußeren Schulangelegenheiten“. Im Freistaat Bayern ist nach Artikel 15 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz die territorial zuständige kommunale Körperschaft dagegen auch der Dienstherr und Aufwandsträger für das pädagogische Personal an den Schulen.
Was ist ein „Verantwortlicher“ Elternbeirat?
„Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist damit die Schule, nicht der oder die Elternbeiratsvorsitzende. Die Schulleitung hat den Elternbeirat bei nächster Gelegenheit über die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO in der Schule zu informieren (vgl. Art. 67 BayEUG).