Wer ist im Aktienregister eingetragen?

Wer ist im Aktienregister eingetragen?

Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen Aktien einzutragen sind. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Abs. 1 und 2 AktG).

Wie trage ich mich ins Aktienregister ein?

Rechtsgrundlagen. In § 67 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) wird bestimmt, dass die Inhaber von Namensaktien zur Eintragung ins Aktienregister Namen, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse sowie die Stückzahl oder die Aktiennummer (bei Nennbetragsaktien den Betrag) mitzuteilen haben.

Was muss im Aktienbuch stehen?

Aktienbuch über Namenaktien Der Gesellschaft obliegt es Namen und Adresse der Aktionäre sowie die Angaben über die teilliberierten Aktien zu erfassen.

Warum Namensaktien eintragen?

Namensaktien haben somit für die Aktiengesellschaft den Vorteil, dass für die AG eine deutliche Transparenz über die Aktionärsstruktur besteht, da jeder Aktionär mit Namen, Anschrift, Nationalität und Anzahl der gehaltenen Aktien in das so genannte Aktionärsregister eingetragen wird.

Ist das Aktienbuch öffentlich?

Dazu muss sich der Aktionär in das sogenannten Aktienbuch eintragen lassen. Dieses Aktienbuch führt der Verwaltungsrat. Darin werden die Eigentümer von Aktien mit Name und Adresse, teilweise auch mit Nationalität erfasst. Das Aktienbuch ist nicht öffentlich, sondern nur der Gesellschaft zugänglich.

Können Namensaktien verliehen werden?

Hierin wird eine eindeutige Regelung in der Satzung der Aktiengesellschaft verlangt, ob die Aktien als Inhaber-, Namensaktien oder vinkulierte Namensaktien ausgegeben werden. Der Gesetzgeber hat jedoch seit 1861 in Deutschland alternativ bei Aktien die Möglichkeit geschaffen, diese Anonymität der Aktionäre aufzuheben.

Werden Namensaktien an der Börse gehandelt?

International ist die Namensaktie die gebräuchliche Aktienform (z.B. Registered Share in den USA). Sie ist im internationalen Börsenhandel an einigen Börsen, z.B. an der New York Stock Exchange (NYSE), eine Voraussetzung für die Zulassung.

Was gilt bei der Führung eines Aktienregisters?

Bei der Verpflichtung zur Führung eines Aktienregisters gilt nur der im Aktienregister Eingetragene im Verhältnis zu der AG als Aktionär (§ 67 II AktG). Anzugeben sind der Namen, das Geburtsdatum, die Adresse des Aktionärs und die Stückzahl oder Aktiennummer und bei Nennbetragsaktien der Betrag.

Welche Aktien sind in das Aktienregister einzutragen?

In das Aktienregister sind neben ausgegebenen Namensaktien und Zwischenscheinen jede Übertragung der Aktie, Kaduzierung, Umwandlung in Inhaberaktie und Aktienzusammenlegung einzutragen. Bei der Verpflichtung zur Führung eines Aktienregisters gilt nur der im Aktienregister Eingetragene im Verhältnis zu der AG als Aktionär (§ 67 II AktG).

Was bekommt der Aktionär von der Aktiengesellschaft?

Der Aktionär bekommt von der Aktiengesellschaft eine beglaubigte Kopie des alten Aktienzertifikates mit dem neu ausgegebenen Aktienzertifikat. Der Verwaltungsrat hat den Vorgang durch den Beschluss festzuhalten und für die eingezogenen Aktienzertifikate ein Vernichtungsprotokoll zu erstellen.

Wie trägt die Gesellschaft die persönlichen Daten des neuen Aktionärs ein?

Die Gesellschaft trägt die persönlichen Daten des neuen Aktionärs in das Aktienbuch oder Aktienregister ein. Bei Das-aktienregister.ch können Sie diese Daten im Aktienbuch online verfassen. Erstellen Sie Ihr Aktienbuch online und laden Sie sich sofort Ihre PDF Aktienzertifikate in nur 5 Minuten herunter.

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