Wer ist in der bestattungspflicht?

Wer ist in der bestattungspflicht?

Wer von Gesetzes wegen für die Bestattung eines Angehörigen zuständig ist, regelt in Deutschland die sogenannte Bestattungspflicht. Diese Pflicht trifft in der folgenden Reihenfolge: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.

Wer bekommt Bestattungskostenbeihilfe?

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit es Ihnen als gesetzlich verpflichteter Person abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann. Es übernimmt die Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung. Das gilt auch für Feuerbestattungen.

Warum gibt es eine bestattungspflicht?

Bestattungspflicht ist die Pflicht, nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen, dass deren Leichnam einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird. Es gibt dabei grundsätzlich drei Arten der Bestattung: Erdbestattung.

Wer zahlt Beerdigung wenn Bruder stirbt?

Zivilrechtlich sind die Erben und unterhaltspflichtigen Angehörigen des Verstorbenen in der Pflicht. Das Sozialamt übernimmt die Kosten nur, wenn die Angehörigen und Erben weder genug Einkommen noch Vermögen haben oder es ihnen nicht zuzumuten ist, zu zahlen.

Wie werden die Beerdigungskosten aufgeteilt?

Je wohlhabender der Verstorbene war, desto teurer darf also die Trauerfeier werden. Die Aufteilung der Kosten ist dann einfach: „Jeder Erbe trägt die Bestattungskosten gemäß seiner Erbquote“, so der Jurist. Wer also ein Zehntel des Vermögens erbt, muss auch ein Zehntel der Kosten übernehmen.

Wer bezahlt die Beerdigung wenn man das Erbe ausschlägt?

Der Staat zahlt nur dann die Beerdigung, wenn alle erbberechtigten Angehörigen das Erbe ausschlagen und niemand dem Verstorbenen zum Unterhalt verpflichtet gewesen ist. Auch wenn die Angehörigen nicht als Erben in Frage kommen, besteht die Kostentragungspflicht weiterhin für: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.

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