Wer ist in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
Ehepartner, eingetragene oder auch unverheiratete Lebenspartner sind beitragsfrei im Familientarif mitversichert. Eine namentliche Nennung des Partners im Versicherungsschein ist nicht erforderlich.
Was ist in der Rechtsschutzversicherung nicht versichert?
Diese Leistungen deckt der Rechtsschutz grundsätzlich nicht ab: Geldbußen und Geldstrafen. Vorsätzlich begangene Taten. Baustreitigkeiten, Scheidungsstreitigkeiten.
Wie lange sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
Kinder sind, genau wie bei der Krankenversicherung auch, in der Rechtsschutzversicherung bis zum 18. Geburtstag bei den Eltern kostenfrei mitversichert. Sofern sie in Ausbildung sind oder studieren, besteht der Versicherungsschutz weiter bis zum vollendeten 25. Lebensjahr – bei einigen Versicherungen auch länger.
Für wen gilt die Rechtsschutzversicherung?
Als Versicherungsnehmer sind Sie die im Rechtsschutz versicherte Person. Wenn Sie keinen Singletarif abgeschlossen haben, sind zusätzlich Ihr Ehepartner sowie Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Haben Sie erwachsene Kinder, sind diese mitversichert, so lange sie noch in der Ausbildung und nicht verheiratet sind.
Was ist ein Verwaltungsrechtsschutz?
Der Verwaltungsrechtsschutz vor Gerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten schützt den Versicherungsnehmer im privaten Bereich bei Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Schüler bzw. dessen Eltern gegen einen unberechtigten Schulverweis klagen.
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Bei Rechtsschutzversicherungen gilt in der Regel eine Wartezeit von mindestens drei Monaten. Während dieser Zeit zahlt man bereits Prämie, hat allerdings noch keinen Versicherungsschutz. Schutz bietet die Versicherung erst, nachdem die Wartezeit verstrichen ist.