Wer ist mein Vermieter?

Wer ist mein Vermieter?

Im deutschen Zivilrecht ist für die Frage, wer Vermieter eines Objektes ist, nicht maßgeblich, wer Eigentümer dieses Objektes ist. Wer dort als Vermieter angegeben ist und den Mietvertrag unterzeichnet hat – bzw. wirksam vertreten wurde – ist der Vermieter.

Wer ist der Eigentümer meiner Mietwohnung?

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft eine Person über eine Sache (§ 854 BGB). Derjenige, der in der Immobilie wohnt (z.B. Mieter) ist Besitzer. Derjenige, dem die Immobilie gehört, ist hingegen Eigentümer. In diesem Falle also der Vermieter.

Wie komme ich an die Adresse meines Vermieters?

Um die Adresse des Vermieters zu erfahren, hat man zwei mögliche Anlaufstellen, um nachzufragen: die Hausverwaltung und das Grundbuchamt. Kontakt mit der Hausverwaltung: Schreiben Sie die Verwaltung an und erklären Sie, warum der Kontakt mit dem Vermieter notwendig ist.

Was ist der Begriff des Vermieters?

Begriff des Vermieters. Ein Mietvertrag ist nach der Rechtsprechung eine „gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt“. Der Vermieter verpflichtet sich nicht nur dazu, die Sache in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben, sondern vielmehr auch Sorge dafür zu tragen, dass die Sache des Weiteren in diesem Zustand

Was ist der Vermieter eines Mietvertrages?

Der Vermieter, in aller Regel auch der Besitzer der Sache, ist die zweite Seite eines Mietvertrages nach den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 535 – 580a BGB). Ein Mietvertrag ist nach der Rechtsprechung eine „gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt“.

Kann der Vermieter die Wohnung mitsamt Mieter anbieten?

Der Vermieter kann den Mieter jedoch nicht ohne weiteres „rausschmeißen“, er muss die Wohnung mitsamt Mieter am Markt anbieten, das regelt §566 BGB, „Kauf bricht nicht Miete“. Eine Möglichkeit ist es, den Mieter mit einer Summe aus der Miete „herauszukaufen“. Die zweite, weitaus beliebtere und günstigere Methode ist die Eigenbedarfserklärung.

Wie kann ein Vermieter Änderungen an der Mietsache verlangen?

Bauliche Veränderungen an der Mietsache (wie z.B. das Einziehen von Trockenbauwänden) bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters. Ein Vermieter kann nach Auszug des Mieters auch die Wiederherstellung des Ursprungszustands verlangen.

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