Wer ist nicht Quellensteuerpflichtig?
Wer ist quellensteuerpflichtig? In der Schweiz sind unselbstständige Personen quellensteuerpflichtig, die in der Schweiz arbeiten, aber keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben: Auch nach Heirat eines/einer Schweizer Staatsbürgerin/-bürgers wird die Quellensteuer nicht mehr erhoben.
Wer ist Quellensteuerpflichtig?
Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Sie wird in der Schweiz vor allem von Ausländerinnen und Ausländern erhoben, die keinen Ausweis C besitzen.
Wer ist Quellensteuerpflichtig Zürich?
Quellensteuer für ausländische Staatsangehörige Für ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz so wie für Grenzgänger wird das Einkommen an der Quelle besteuert. Der Arbeitgeber (die ETH Zürich) überweist die Steuern an die zuständige Steuerbehörde in der Schweiz.
Wie kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten?
Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt wird oder nicht. Um für jeden Arbeitnehmer die Lohnsteuer in zutreffender Höhe einbehalten zu können, braucht der Arbeitgeber einige Informationen über seine Arbeitnehmer, z.B. die Steuerklasse, ggf.
Welche Steuern trägt der Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes?
Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von EUR 10.000. Die auf die Abfindung entfallende Lohnsteuer nebst Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag trägt der Arbeitgeber. Die vom Arbeitgeber zu tragenden Steuern sind auf EUR 1.000 begrenzt.
Was muss der Arbeitgeber von der Lohnsteuer abführen?
Der Arbeitgeber muss sie aber von der Abfindung einbehalten und an das Finanzamt abführen ( § 39b EStG ). Für die korrekte Entrichtung der Lohnsteuer haftet der Arbeitgeber.
Ist der Arbeitgeber für die Lohnsteuer verantwortlich?
Der Arbeitgeber ist jedoch für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich. Stellt das Finanzamt bei einer Prüfung fest, dass zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, so kann es den Arbeitgeber oder unmittelbar den Arbeitnehmer für die Fehlbeträge in Anspruch nehmen.