Wer ist Partei im Prozess?
Bei der Parteifähigkeit handelt es sich um die Fähigkeit, als Partei (Kläger oder Beklag- ter) in einem Prozess aufzutreten. § 50 Abs. 1 ZPO: Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.
Wer ist die Klagepartei?
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in der Arbeitsgerichtsbarkeit muss sich der Beklagte aus der Klageschrift ergeben, die der Kläger bei Gericht eingereicht hat. Es ist diejenige Partei, gegen die die darin enthaltenen Anträge gerichtet sind (§ 253 Abs. 2 ZPO).
Wie prüft man die Zulässigkeit einer Klage?
Eine Klage ist zulässig, wenn sämtliche Prozessvoraussetzungen (= Sachurteilsvoraussetzungen) vorliegen. Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen stets von Amts wegen (vgl. § 56 ZPO).
Wer ist bei Gericht für die Klage zuständig?
Bis 5.000 Euro ist in der Regel das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. Bei mehr als 5.000 Euro Streitwert müssen Sie üblicherweise die Klage beim Landgericht einreichen.
Wann ist jemand parteifähig?
Nach § 50 I ZPO ist parteifähig, wer rechtsfähig ist, also selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Damit sind schon mal natürliche und juristische Personen parteifähig, daneben auch OHG und KG (vgl. § 124 I HGB).
Wer parteifähig ist ist auch prozessfähig?
Grundsätzlich ist derjenige prozessfähig, der parteifähig und geschäftsfähig ist. Parteifähig ist, wer in einem Zivilprozess Kläger oder Beklagter, Antragsteller oder Antragsgegner, Schuldner oder Gläubiger sein kann. Juristische Personen sind nicht prozessfähig. Sie müssen sich durch ihre Organe vertreten lassen.
Wann ist man Kläger?
Kläger (bei juristischen Personen stets Klägerin) nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet. In Familiensachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet man nach § 113 FamFG den Kläger bei Anwendung der Zivilprozessordnung als Antragsteller.
Wer ist der Berufungskläger?
Im Beschwerdeverfahren werden die Parteien als Beschwerdeführer und Beschwerdegegner, im Berufungsverfahren als Berufungskläger und Berufungsbeklagter, im Revisionsverfahren als Revisionskläger und Revisionsbeklagter bezeichnet.
Wann ist eine Klage nicht zulässig?
Als unzulässig bezeichnet die juristische Fachsprache einen Antrag, eine Klage, einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel, die aus verfahrensrechtlichen Gründen, nämlich wegen Fehlens der formellen Voraussetzungen der Handlung, ohne Erfolg bleiben müssen.
Wo prüft man Klageänderung?
In den Klageänderungsfällen des § 264 Nr. 2, 3 ZPO ist zusätzlich Klagerücknahme, Klageverzicht oder Erledigung in der Hauptsache zu prüfen. §§ 330, 333 ZPO.
Wer sind die Parteien in einem Zivilprozess?
Wer die Parteien sind, wird durch die entsprechenden Bezeichnungen in der Klage ermittelt, §§ 253 II, 130 Nr. 1 ZPO (man spricht vom formellen Parteibegriff). Im Zivilprozess gilt das Zweiparteienprinzip, grundsätzlich sind nur zwei Parteien in einem Verfahren vorgesehen: Kläger und Beklagter.
Wie kann ich eine Klage einreichen und erheben?
Klage einreichen / erheben – Ablauf. Klage (© VRD – stock.adobe.com) Die Klageschrift kann entweder schriftlich oder per Fax, Telegramm oder Fernschreiben beim Gericht eingereicht werden. Alternativ besteht nunmehr die Möglichkeit, die Klageschrift auch als elektronisches Dokument im Sinne von § 130a ZPO bei Gericht einzureichen.
Was gilt für Klagen im Sozialrecht?
Für Klagen im Sozialrecht gilt die Formvorschrift des § 92 SGG . Die bei Gericht anhängige Klage wird nur zugestellt, wenn die deutsche Gerichtsbarkeit zur Entscheidung berufen ist. Außerdem muss die Klageschrift in der Gerichtssprache (= Deutsch, teilweise auch Sorbisch) verfasst sein.
Welche Angaben sind bei der Auslegung der Klage zu berücksichtigen?
Für die Ermittlung der Parteien durch Auslegung ihrer Bezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen.