Wer ist Personalaktenführende Stelle?
Die personalaktenführende Behörde bestimmt den Ort der Akteneinsicht. Auszüge, Abschriften, Kopien oder Ausdrucke können gefertigt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Auf Verlangen der Beamtin oder des Beamten ist ihr oder ihm ein Ausdruck ihrer bzw.
Wer darf Personalakten führen?
Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber Personalakten sorgfältig aufzubewahren. Der Kreis der involvierten Mitarbeiter ist möglichst klein zu halten. In aller Regel sind nur der Arbeitgeber selbst sowie befugte Personaler berechtigt, Personalakten zu führen und zu verwalten.
Wie dürfen sie ihren Personalausweis kopieren?
Personalausweis kopieren Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie Ihren Personalausweis kopieren Die Kopie darf nur zum Zweck des Identitätsnachweises angefertigt werden (§ 20 Abs. 1 PAuswG). Des weiteren muss eine Ermächtigung zum Kopieren vorliegen, z. B. § 95 Abs. 4 Satz 2 TKG für Telekommunikationsanbieter.
Was sind die Ermächtigungen zum Kopieren des Personalausweises?
In einigen Gesetzen und Verordnungen sind ausdrückliche Ermächtigungen zum Kopieren des Personalausweises vorgesehen. Für Banken gibt es etwa den § 8 Abs. 1 Satz 3 des Geldwäschegesetzes und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 Satz 2 des Telekommunkationsgesetzes.
Wie darf eine Kopie angefertigt werden?
Die Kopie darf nur zum Zweck des Identitätsnachweises angefertigt werden (§ 20 Abs. 1 PAuswG). Des weiteren muss eine Ermächtigung zum Kopieren vorliegen, z. B. § 95 Abs. 4 Satz 2 TKG für Telekommunikationsanbieter.
Ist die Kopie erforderlich?
Außerdem muss die Kopie im Rahmen des Datenschutzes auch erforderlich sein. Zur „Identifizierung unter Anwesenden“ wird diese in aller Regel nicht erforderlich sein, da das reine Vorzeigen ausreichen dürfte.