Wer ist verpflichtet einen Anhang zu erstellen?

Wer ist verpflichtet einen Anhang zu erstellen?

Verpflichtend ist die Aufstellung des Anhangs für Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, Genossenschaften und Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen (§§ 264, § 264a HGB).

Wer ist zu einem Geschäftsbericht verpflichtet?

Einen Geschäftsbericht brauchen in jedem Fall Kapitalgesellschaften. Und dabei bleibt ihnen keine Wahl, ob sie diesen veröffentlichen wollen. Denn das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet sie dazu.

Was muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden?

Das müssen mittelgroße Unternehmen beim Bundesanzeiger einreichen: Bilanz (Details regelt § 327 HGB) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Rechtsformspezifische Dokumente (Welche genau das sind, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab.

Wann braucht man einen Anhang Jahresabschluss?

1. Aufstellungspflicht: Bei Kapitalgesellschaften bilden Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang den Jahresabschluss, der zusammen mit dem Lagebericht von den gesetzlichen Vertretern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen ist.

Welche Funktionen kommen im Rahmen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft dem Anhang zu?

Dem Anhang kommt hierbei die Aufgabe zu, die in der Bilanz und GuV getroffenen Aussagen noch einmal schriftlich wieder zu geben. Dies führt dazu, dass die Vermögens- Finanz- und Ertragslage verständlicher dargestellt wird. Die Bilanz und die GuV stellen die Vermögens- Finanz- und Ertragslage nicht immer sehr gut dar.

Wann muss ein Geschäftsbericht erstellt werden?

Er ist – ggf. nebst Bestätigungsvermerk – spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Geschäftsjahrs im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Diese Pflicht gilt für: alle Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB)

Was muss beim Bundesanzeiger hinterlegt werden?

Das müssen mittelgroße Unternehmen beim Bundesanzeiger einreichen:

  • Bilanz (Details regelt § 327 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Anhang.
  • Lagebericht.
  • Rechtsformspezifische Dokumente (Welche genau das sind, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab.

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