Wer ist von Doppelbesteuerung betroffen?

Wer ist von Doppelbesteuerung betroffen?

Wer als Rentner nicht mindestens so hohe Auszahlungen steuerfrei erhält, wie er während seines Arbeitslebens steuerpflichtig in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt hat, ist von einer Doppelbesteuerung seiner Rente betroffen.

Was ist mit der Doppelbesteuerung der Rente?

Eine Doppelbesteuerung – in der Fachsprache ist das die Zweifachbesteuerung – liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen.

Wer hat die Rentenbesteuerung beschlossen?

Die daraufhin eingerichtete Sachverständigenkommission unter Vorsitz von Bert Rürup entwickelte die Neuordnung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Das daraus abgeleitete Alterseinkünftegesetz trat zum 1. Januar 2005 in Kraft.

Wie kann ich eine Doppelbesteuerung nachweisen?

Zwingend ist für den Steuerpflichtigen nur eines. Er muss konkrete Unterlagen dem Gericht oder Finanzamt vorlegen, aus dem sich eine Doppelbesteuerung seiner Altersbezüge ergeben kann. Dies sind in der Regel die Einkommenssteuerbescheide und die Rentenbescheide, seit Rentenbeginn.

Wie wird die Doppelbesteuerung der Rente berechnet?

Der Unterschiedsbetrag unterliegt nach Abzug eines kleinen Freibetrags in voller Höhe der Einkommensteuer. Damit unterliegt jede jährliche Rentenerhöhung zu 100 % der Besteuerung. Die Höhe des Rentensteuerfreibetrags hängt von der Höhe der Jahresrente zum Rentenbeginn und vom Jahr des Rentebeginns ab.

Wer muss Doppelbesteuerung vermeiden?

Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, nimmt der Staat, aus dem Einkünfte stammen (Quellenstaat), einerseits die Besteuerung zugunsten des Wohnsitzstaates des Beziehers der Einkünfte zurück oder schränkt sie ein, und andererseits stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte, die im Quellenstaat besteuert werden können, von …

War die Rente früher steuerfrei?

Wer im Jahr 2005 oder früher eine Rente bezieht, muss diese nur zu 50 Prozent versteuern. Bis 2040 steigt der Anteil jährlich um 1 Prozent an, bis er letztlich die 100 Prozent erreicht. Parallel dazu werden die in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge stetig von der Einkommensteuer freigestellt.

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