Wer ist zur Anwendung der HOAI verpflichtet?
Der Anwendungsbereich der HOAI wird leistungsbezogen definiert: Gemäß § 1 HOAI wird klargestellt, dass sich der Geltungsbereich der HOAI auf Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen bezieht.
Ist die HOAI zwingend anzuwenden?
Die HOAI gilt für die meisten Architekten- und Ingenieurberufe. Davon ausgenommen sind Ingenieure, die im Vermessungswesen tätig sind oder mit Bodenmechanik, Bauphysik oder Umweltverträglichkeit befasst sind. Die HOAI gilt für Architekten- und Ingenieurleistungen.
Was sind Ingenieurleistungen?
Architekten- und Ingenieurleistungen umfassen Leistungen, für die eine berufliche Qualifikation als Architekt oder Ingenieur erforderlich ist und die als solche vom Auftraggeber gewünscht werden. Die Leistungen werden in der Regel auf Grundlage eines Werkvertrags ausgeführt.
Wann ist HOAI anwendbar?
Die Frage der Anwendbarkeit der HOAI spielt oft eine wichtige Rolle, da die HOAI insb. für Honorarvereinbarungen vielerlei einschränkende Bestimmungen enthält, z.B. Schriftformerfordernisse, Mindest- u. Soweit die HOAI anzuwenden ist, entfalten die Vorschriften zwingenden Charakter, d.h. sie sind nicht abdingbar.
Ist die HOAI noch bindend?
Die HOAI 2021 enthält keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr. Mit dem Entfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze für Grundleistungen sind jetzt alle Architekten- und Ingenieurhonorare frei verhandelbar.
Was ist die Honorarzone?
Die Honorarzone ist ein wesentlicher Honorarparameter und bildet den Schwierigkeitsgrad der Planungsleistung ab. In § 2 Abs. 15 der HOAI 2009 gab es hierzu noch eine Begriffsdefinition, die wie folgt lautete: „Honorarzonen stellen den Schwierigkeitsgrad eines Objektes oder einer Flächenplanung dar.
Hat die HOAI noch Gültigkeit?
Neue HOAI tritt am 1.1.2021 in Kraft Der Bundestag hatte das Gesetz am 8.10.2020 durchgewunken. Weiter hat der Bundesrat dem Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Diesen hatte das Bundeskabinett am 16.9.2020 auf den Weg gebracht.
Wer darf nach der HOAI abrechnen?
Die HOAI ist auf alle natürlichen und juristischen Personen unabhängig von ihrer Qualifikation unter der Voraussetzung anwendbar, dass sie Architekten- oder Ingenieursleistungen erbringen, die in der HOAI beschrieben sind (und diese Leistungen nicht im Paket mit anderen Leistungen erbringen).
Warum wurde die HOAI abgeschafft?
Der Europäische Gerichtshof sah in der erwähnten Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze beim Architektenhonorar einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Als Folge davon wurde diese mit der neuen Fassung der HOAI zum 01.01.2021 abgeschafft.