Wer ist zur elektronischen Nachweisführung verpflichtet?
Zur elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens werden grundsätzlich diejenigen Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Abfallbeförderer, Abfalleinsammler und Abfallentsorger verpflichtet, die Nachweise über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zu führen haben, sowie die zuständigen Vollzugsbehörden (vergleiche hierzu die …
Was ist eine Nachweisführung?
Das Nachweisverfahren dient dazu, den Weg der Abfälle nach dem Grundsatz der lückenlosen Überwachung von der Entstehung bis zur Entsorgung – also der schadlosen Verwertung oder gemeinwohlverträglichen Beseitigung – zu verfolgen.
Was ist eine AVV Nummer?
Eine AVV-Nummer ist eine sechsstellige Zahlenkombination und wird zur eindeutigen Zuordnung von Abfallarten verwendet. Hierzu ist die Nummer in drei Segmente unterteilt: Das erste Segment, bestehend aus den ersten zwei Zahlen gibt Auskunft darüber, aus welcher Oberkategorie der Abfall stammt.
Wann wird eine Nachweisführung verlangt?
Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist das Nachweisverfahren obligatorisch – bei nichtgefährlichen Abfällen lediglich auf Anordnung der Überwachungsbehörde nötig.
Was ist ein begleitschein?
Der Begleitschein „begleitet“ damit den Abfall auf seinem gesamten Entsorgungsweg. Seit 2012 erfolgt dies ausschließlich elektronisch. Bei der Entsorgung von Abfällen ist von den Beteiligten für jede Abfallart ein gesonderter Begleitschein (mit eigener Nummer) zu verwenden.
Was ist ein gefährlicher Abfall?
Der Begriff „Gefährlicher Abfall“ beschreibt verschiedene Abfallarten mit festgelegten Gefährlichkeitsmerkmalen. Sie stellen eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Für gefährliche Abfälle existieren spezielle Entsorgungswege und -verfahren. Diese gewährleisten eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der…
Was ist die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit?
Die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit ist ein zentrales Element der Abfallwirtschaft. Sie hat unter anderem Auswirkungen auf die Nachweisführung und die Behandlung von Abfällen.
Welche Regelungen gelten für die Beförderung von Abfällen?
Beförderung von Abfällen –. Anzeige- und Erlaubnispflichten. Für den Transport gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle zur Beseitigung und zur Verwertung. gelten folgende Regelungen. Unterlagen zur Beförderung. Mitzuführende Dokumente Art des Unternehmens. Keine Anzeigepflicht und. keine Beförderungs-.
Wie unterliegt die Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen?
Die Vermeidung und die Bewirtschaftung von Abfällen unterliegen nach Paragraf 47 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) der Überwachung durch die zuständige Länderbehörde.