Wer kann betreutes Wohnen in Anspruch nehmen?
Betreutes Wohnen ist eine Wohnform u.a. für ältere Menschen, bei der eine altersgerechte Wohnsituation ( z.B. Wohnungen oder Appartements in barrierefreier Bauweise) und konkrete Betreuungsleistungen miteinander kombiniert angeboten werden.
Was umfasst betreutes Wohnen?
Beim betreuten Wohnen liegt der Schwerpunkt auf der Eigenständigkeit der Bewohner. Das heißt, dass sich betreute Wohnanlagen für ältere Menschen eignen, die Gesellschaft mit Gleichgesinnten suchen, ansonsten aber noch selbstständig alleine leben können und nur optional Dienstleistungen hinzubuchen möchten.
Was ist ein Pflegeheim?
Ein Pflegeheim ist eine Stätte, in der alte Menschen, schwer chronisch kranke Menschen, geistig und körperlich schwerstbehinderten Menschen leben. Sie werden dort 24 Stunden lang versorgt und gepflegt. Ein Pflegeheim kennzeichnet sich also dadurch, dass in ihm pflegebedürftige Personen wohnen.
Welche Leistungen bietet ein Pflegeheim?
Im Rahmen der allgemeinen Betreuung bietet ein Pflegeheim sowohl medizinische und pflegefachliche als auch allgemeine Leistungen. Zu den allgemeinen Leistungen gehören die Bereitstellung der Mahlzeiten, Freizeitprogramm sowie die Reinigung des Einzelzimmers oder das Wechseln der Bettwäsche.
Wie kennzeichnet man ein Pflegeheim?
Ein Pflegeheim kennzeichnet sich also dadurch, dass in ihm pflegebedürftige Personen wohnen. Das Merkmal Pflege bzw. Pflegebedürftigkeit der Bewohner grenzt das Pflegeheim von einem Altenheim oder Seniorenheimen ab. Oft gibt es aber keine strikte Trennung zwischen Pflegeheim und Altenheim.
Was sind die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim?
In der Regel sind es Senioren, die in einem Pflegeheim leben. Mittlerweile wird aber auch das Bewusstsein geschärft, speziell für junge Menschen eine altersgerechte Pflegeform anzubieten. Pflegebedürftige Menschen jungen und mittleren Alters finden gerade zu den älteren Pflegeheimbewohnern keinen sozialen Kontakt.