Wer kann die ist-Versteuerung beantragen?
Eine Ist-Versteuerung können Sie – sofern nicht im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bereits angegeben – mit einem formlosen Schreiben bei Ihrem Finanzamt beantragen. Berechtigt hierfür sind Einzelunternehmer, Freiberufler, GbRs sowie bilanzierungspflichtige Unternehmen (z.
Wann kann man ist-Versteuerung beantragen?
Bei der Ist-Besteuerung und bei der Einnahmen-Überschussrechnung ist darauf abzustellen, wann die Einnahmen zufließen. Wer seinen Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschussrechnung erstellt, der sollte also nach Möglichkeit die Ist-Besteuerung beantragen, weil er sich dadurch seine Buchführungsarbeiten erleichtert.
Wie ist-Versteuerung beantragen?
Eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kann nur auf Antrag gewährt werden (§ 20 Satz 1 UStG). Für den Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Er kann schriftlich, (fern-)mündlich oder durch schlüssiges Verhalten gestellt werden.
Soll Versteuerung beantragen?
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie der Wechsel zwischen Soll- und Istversteuerung erfolgen kann:
- Bei der Gründung muss der Unternehmer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
- Auch nachträglich kann jederzeit formlos der Antrag gestellt werden, zum Beispiel schriftlich oder telefonisch.
Wann ist-Versteuerung und Sollversteuerung?
Sollversteuerung ist die „Besteuerung nach vereinbarten Entgelten“, Istversteuerung ist die „Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten“. Vereinfacht gesagt wird bei Sollversteuerung die Umsatzsteuer schon bei Rechnungsstellung fällig, bei Istversteuerung erst beim Geldeingang.
Ist-Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten?
Die Ist-Versteuerung wird im Fachjargon auch „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ genannt. Sie bedeutet, dass das Unternehmen die Umsatzsteuer auf seine Einnahmen erst dann an das Finanzamt anmelden und abführen muss, wenn die Einnahmen auch tatsächlich geflossen sind.
Ist-Besteuerung ohne Antrag?
Gemäß § 20 Abs. 1 UStG ist für die Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten anstelle der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten ein nicht an Fristen gebundener Antrag notwendig, aufgrund dessen das Finanzamt die Ist-Besteuerung durch formlosen Verwaltungsakt gestatten kann.