Wer kann die Mitgliederversammlung einberufen ter?
3.1 Wer kann die Mitgliederversammlung einladen? Für die Einberufung der Mitgliederversammlung ist – wenn die Satzung nichts anderes bestimmt – der vertretungsberechtigte Vorstand (i. S. des BGB, also laut Eintrag im Vereinsregister) zuständig und berechtigt, also nicht etwa Mitglieder des erweiterten Vorstandes.
Wer beruft eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein?
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist von Ihnen als Vorstand immer dann einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert (§ 36 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder wenn eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern es verlangt.
Was bedeutet außerordentliche Mitgliederversammlung?
Dabei wird unter „ordentlicher Mitgliederversammlung“ meist diejenige Versammlung verstanden, die nach der Satzung zu bestimmten Zeiten regelmäßig stattfindet. Als außerordentliche Mitgliederversammlungen werden die Zusammenkünfte bezeichnet, die nicht regelmäßig, sondern aus einem besonderen Anlass einberufen werden.
Wer darf in einem Verein Verträge abschließen?
eine juristische Person (z.B. GmbH, Verein) vertritt, kann nicht ohne Weiteres Verträge zwischen der juristischen Person und sich selbst abschließen. Will also z.B. der Vorstand eines Verein mit dem Verein einen Arbeitsvertrag schließen, darf er das nur, wenn er vom Verein die Erlaubnis dazu hat.
Wann kann eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden?
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit vom Vorstand oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens drei Prozent der Mitglieder an den Vorstand sowie auf Antrag der RechnungsprüferInnen einberufen werden. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.
Kann ein Vereinsmitglied eine Mitgliederversammlung einberufen?
Sie haben – am Vorstand vorbei – eine Mitgliederversammlung einberufen. Durften sie das so ohne Weiteres? – Nein! Dass eine Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit einberufen werden kann, ist im § 37 BGB ausdrücklich geregelt.
Wer kann im Verein Vorstand werden?
Je nachdem, was sich für den Verein anbietet, kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Bei sehr kleinen Vereinen können theoretisch sogar alle Mitglieder dem Vorstand angehören. Wichtig ist, dass die Größe in der Satzung festgelegt und jedes Vorstandsmitglied im Vereinsregister eingetragen wird.
Wer kann Mitglied in einem Verein werden?
Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass die Vereinssatzung bezüglich einer Mitgliedschaft klar formulierte Regelungen aufweisen muss. Wer Mitglied werden darf, seien es Kriterien wie Alter, Beruf, Geschlecht etc. bestimmt der Verein selbst. Dementsprechend ist die Form des Beitritts beliebig geregelt.
Wer kann eine Satzungsänderung beantragen?
Eine Satzungsänderung kann nicht vom Vorstand durchgeführt werden, sondern muss im Verein bei einer Mitgliederversammlung offiziell beschlossen und ins Vereinsregister eingetragen werden.
Wie setzt sich ein Vorstand eines Vereins zusammen?
Üblicherweise setzt sich der Vorstand bei einer normalen Vereinsgröße von bis zu 300 Mitgliedern aus dem ersten Vorsitzenden mit seinem Stellvertreter sowie einen Schatzmeister (Kassenwart) zusammen. Weitere Ämter sollten dann ggf. in einem erweiterten Vorstand berücksichtigt werden.