Wer kann Hausgeldabrechnung prüfen?
Sobald die Entwürfe vorliegen, sollte in größeren Wohnungseigentümergemeinschaften durch den Beirat, ansonsten durch den Eigentümer selbst – gegebenenfalls mit Hilfe fachkundiger Dritter – eine Überprüfung der Unterlagen erfolgen.
Bis wann muss die Hausgeldabrechnung vorliegen?
Nach BGH Abrechnung spätestens nach 6 Monaten Die grundsätzliche Abrechnungsperiode bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr, also 01.01. eines Jahres bis zum 31.12., so dass entsprechend die Abrechnung spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres zu erfolgen hat.
Wem steht die Abrechnungsspitze zu?
Die Nachzahlung in Höhe der Abrechnungsspitze schuldet allein der Erwerber, der im Zeitpunkt der Beschlussfassung als Eigentümer des Objekts im Grundbuch eingetragen ist.
Was muss eine Hausgeldabrechnung enthalten?
Für alle Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt die Verwaltung einmal im Jahr eine Hausgeldabrechnung, auch Wohngeldabrechnung genannt. In dieser sind alle Kosten für das Gemeinschaftseigentum aufgeführt, die die Eigentümer zu tragen haben, sowie die verbrauchsabhängigen Ausgaben.
Wer überprüft Jahresabrechnung?
Jedes Jahr im Frühjahr steht in den Wohnungseigentümergemeinschaften die Prüfung der Jahresabrechnung an. Die Verwaltung legt sie vor, die Eigentümer müssen sie kontrollieren – nur wie, das wissen viele Wohnungseigentümer nicht.
Bis wann muss die Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung erstellen?
Sofern weder im Verwaltervertrag noch in der Teilungserklärung eine Frist genannt ist, so muss der Verwalter die Abrechnung grundsätzlich spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode erstellen.
Wie lange darf Hausverwaltung für Nebenkostenabrechnung brauchen?
Nach §556 BGB (3) muss der Vermieter (oder seine Hausverwaltung) innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung zustellen. Wer diese wichtige Frist nicht beachtet, bringt sich mit großer Wahrscheinlich um eine Nachzahlung durch den Mieter.
Was versteht man unter Abrechnungsspitze?
Bei der Abrechnungsspitze handelt es sich um den Saldo der nach Wirtschaftsplan zu leistenden Soll-Vorauszahlungen und den tatsächlich in der abgerechneten Wirtschaftsperiode entstandenen und auf das jeweilige Sondereigentum entfallenden Kosten.
Was ist eine negative Abrechnungsspitze?
Ist der Wirtschaftsplan zu niedrig angesetzt, so dass die Abrechnungssumme höher als das Hausgeldsoll ist, liegt eine negative Abrechnungsspitze vor. Folge: Es liegt eine negative Abrechnungsspitze vor (6.000 Euro – 7.000 Euro = Minusbetrag 1.000 Euro).