Wer kann nach Hufelandverzeichnis abrechnen?

Wer kann nach Hufelandverzeichnis abrechnen?

Das Hufelandverzeichnis bzw. Hufeland‐Leistungsverzeichnis der „Besonderen Therapierichtungen“ ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte und wird auch von Versicherern, Krankenkassen und privatärztlichen Abrechnungsstellen zur Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen herangezogen.

Welche Versicherung zahlt Heilpraktiker?

Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung wird als private Krankenzusatzversicherung angeboten. Alternativmedizinische Leistungen wie zum Beispiel Naturheilkunde und Akupunktur, die überwiegend Heilpraktiker anbieten, sind im Regelfall im Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten.

Wer darf nach gebüh abrechnen?

Die Abrechnung heilpraktischer und osteopathischer Leistungen nach GebüH ist für Physiotherapeuten und Zahnärzte gemäß § 611 BGB erlaubt.

Kann ein Heilpraktiker nach GOÄ abrechnen?

Der Patient bezahlt in der Regel die Rechnung für seine Behandlung selbst, bis auf die teilweise Erstattung bestimmter Heilverfahren durch einige GKV und eine größere Anzahl von PKV. Das Behandlungsverhältnis regelt sich demnach auch nicht nach der GOÄ.

Welche Heilpraktiker Versicherung ist die beste?

Die besten Resultate im Heilpraktiker Zusatzversicherung Test erzielen Debeka (EAplus, Note 1,6) und uniVersa (Uni-medA-Exklusiv, Note 1,8). Bei Debeka bleibt der monatliche Beitrag für einen 43-jährigen Versicherungsnehmer konstant bei 50 Euro im Monat, bei uniVersa richtet er sich nach dem Alter des Versicherten.

Was ist gebüh?

Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.

Wie darf ein Heilpraktiker abrechnen?

Grundsätzlich sind Sie als Heilpraktiker in der Berechnung Ihrer Honorare frei, da es keine rechtlich bindende Gebührenordnung wie für Ärzte gibt. Als Orientierungshilfe für die Erstattung der Heilpraktikerleistung durch die Kostenträger gibt es deshalb das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Was kostet ein Heilpraktikerin der Stunde?

Ärzte und Heilpraktiker rechnen die Therapie nach den für sie geltenden Gebührenordnungen ab: Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Heilpraktiker nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Je nach Behandlungstechnik kostet eine Sitzung zwischen 60 und 150 Euro.

Können Heilpraktiker mit der Krankenkasse abrechnen?

Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. So kann der Heilpraktiker auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben.

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