Wer kann Notstandshilfe beantragen?
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Notstandshilfe, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:
- Sie sind arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos.
- Sie sind bei Ihrem AMS arbeitslos gemeldet.
- Sie sind am Arbeitsmarkt vermittelbar.
- Sie sind bereit, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen.
Wann kann ich Notstandshilfe beantragen?
Notstandshilfe kann nur beziehen, wer sich in einer Notlage befindet. Diese Voraussetzung gibt es für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht. Eine Notlage liegt vor, wenn der/dem Arbeitslosen die Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist.
Wie beantragen Ich Notstandshilfe über eAMS?
Die Antragstellung erfolgt persönlich in der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice oder online über das eAMS-Konto. Bei der elektronischen Antragstellung müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach elektronischer Übermittlung persönlich bei der regionalen Geschäftsstelle vorsprechen.
Wer bekommt die Mindestsicherung?
Wer hat Anspruch auf Mindestsicherung? Einen Anspruch auf Mindestsicherung haben jene Menschen, die sich durch eigene Mittel nicht mehr finanziell absichern können, sei es durch ihr Einkommen, Unterhalt oder Vermögen.
Wann wird Notstandshilfe abgelehnt?
Deckelung der Notstandshilfe Wenn Sie zuvor 30 Wochen Arbeitslosengeld bezogen haben, wird die Notstandshilfe mit dem Existenzminimum gedeckelt (= 38,90 Euro/Tag, Stand 2021). Wenn Sie aufgrund Ihres Alters bereits 39 bzw. 52 Wochen Arbeitslosengeld bekommen haben, wird die Notstandshilfe nicht gedeckelt.
Wer hat Anspruch auf Mindestsicherung in Österreich?
Wer hat in Österreich Anspruch auf die Mindestsicherung? Grundsätzlich jeder Bürger, der sein Vermögen bis zu einem Minimum von 4.188,80 Euro (Stand 2016) aufgebraucht hat. Ausnahmen dafür sind Wohnungen bzw. Eigentumswohnungen, die als Hauptwohnsitz genutzt werden.