Wer kann Schlusserbe sein?
Im Berliner Testament sind die Schlusserben diejenigen Erbnehmer, die nach dem Tod des letztversterbenden zum Zuge kommen, in der Regel also des letzten Ehepartners. Ein Schlusserbe kann Alleinerbe sein (wenn es ein Einzelkind ist) oder ein Miterbe, wenn mehrere Kinder als letzte Erbnehmer verbleiben.
Wer erbt wenn Schlusserbe verstorben?
Stirbt ein Schlusserbe vor dem letzten Elternteil, also vor Eintritt des Schlusserbfalls, wird der überlebende Ehepartner für den frei werdenden Anteil am Erbe von der Bindungswirkung des Berliner Testaments frei.
Welche Rechte haben schlusserben?
Vollerbe, Schlusserbe und Pflichtteil Stirbt der Erblasser, erbt der Vollerbe den Nachlass alleine. Die Schlusserben sind also erst einmal enterbt. Sind als Schlusserben die Kinder eingesetzt, haben diese beim ersten Erbfall immer einen Pflichtteilsanspruch. Diesen können sie geltend machen.
Was bedeutet eine Schlusserbeneinsetzung?
In einem gemeinschaftlichen Testament können die Ehegatten (oder registrierten Partner) bestimmen, dass auf den Tod des zuerst versterbenden Ehegatten (oder registriertem Partner), der überlebende Ehegatte Vollerbe (und nicht nur Vorerbe) wird.
Kann man als Schwiegertochter Erben?
Schwiegerkinder haben kein gesetzliches Erbrecht (und entsprechend auch kein Pflichtteilsrecht). Im Falle des Todes der Schwiegereltern erben sie also nicht – es sei denn sie wurden ausdrücklich im Testament bedacht. Stattdessen erben die Enkelkinder. Schwiegertochter oder Schwiegersohn bleiben außen vor.
Was ist ein Ersatzerbe im Testament?
Nicht nur die Namen der Erben, sondern auch die der Ersatzerben gehören in ein Testament. Nicht ausgeschlossen ist, dass der zunächst eingesetzte Erbe die Erbschaft ausschlägt. Es kann passieren, dass der zunächst eingesetzte Erbe gar nicht mehr lebt, wenn der Erblasser stirbt.
Warum Ersatzerbe?
Ein Ersatzerbe (§§ 2096 ff. BGB) ist ein testamentarisch für den Fall eingesetzter Erbe, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt. Gründe für den Wegfall eines Erben können zum Beispiel die Ausschlagung der Erbschaft durch den Erben oder dessen Tod vor dem Eintritt des Erbfalls sein.