Wer kann sich auf die EMRK berufen?

Wer kann sich auf die EMRK berufen?

Grundrechtsberechtigt sind natürliche Personen. Zwar können auch juristische Personen den Schutz von Art. 8 EMRK in Anspruch nehmen, wobei zu beachten ist, dass staatlichen Stellen ein größerer Spielraum zukommt als natürlichen Personen.

Wann ist EMRK anwendbar?

Europäische Menschenrechtskonvention

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Titel (engl.): Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms
Abkürzung: EMRK (nicht amtl.)
Datum: 4. Nov. 1950
Inkrafttreten: Deutschland: 3. Sep. 1953 ( BGBl. 1954 II S. 14 ) Schweiz: AS 1974 2151

Welche Freiheitsrechte gibt es?

Die wichtigsten Freiheitsrechte sind: Diskriminierungsverbot, Recht auf Leben, Verbot der Folter und der unmenschlichen Behandlung, Verbot der Sklaverei, Gedanken- und Religionsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens, Recht auf ein …

Was ist die EMRK völkerrechtlich gesehen?

Die EMRK schützt wesentliche Rechte und Freiheiten, wie z.B. das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, auf Privat- und Familienleben, das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit, sowie die Versammlungsfreiheit und das Folterverbot.

Ist die EMRK Völkerrecht?

Allerdings sind einige der Menschenrechte, die die EMRK enthält, mittlerweile als allgemeines Völkerrecht anerkannt, wobei die Einzelheiten teilweise stark umstritten sind. Dazu gehören z.B. das Genozid-, Sklaverei- und Folterverbot.

Warum EMRK?

Einleitung. Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 ist in vielfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung für den Menschenrechtsschutz in Europa. Zu den Vertragsstaaten der EMRK zählen die 47 Mitgliedsstaaten des Europarats.

Was steht in der Menschenrechtskonvention?

Die Menschenrechtskonvention schützt die Rechte von mehr als 830 Millionen Menschen in Europa. Alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, ein Übereinkommen, das dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen dient.

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