Wer kann sich erleichtert einbürgern lassen?
Eine erleichterte Einbürgerung ist möglich, wenn Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind. Ihre Frau oder Ihr Mann muss schon bei der Heirat Schweizerin oder Schweizer gewesen sein.
Wann kann ich den Schweizer Pass beantragen?
In der Schweiz ist für das Bürgerrecht die Abstammung massgebend („ius sanguinis“) und nicht der Geburtsort. Den Schweizer Pass kann nur beantragen, wer in der Schweiz lebt, Schweizer Vorfahren hat oder mit einem Schweizer Bürger oder Bürgerin verheiratet ist.
Was ist der Ehemann einer Auslandschweizerin oder einer Ehefrau eines Auslandsschweizers?
Der Ehemann einer Auslandschweizerin bzw. die Ehefrau eines Auslandschweizers. Die gesuchstellende Person muss seit sechs Jahren mit der Schweizerin oder dem Schweizer in ehelicher Gemeinschaft leben und mit der Schweiz eng verbunden sein. Die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners ist ausgeschlossen, wenn
Wer ist mit einer Schweizerin verheiratet?
Wer mit einer Schweizerin oder Schweizer verheiratet ist, kann sich erleichtert einbürgern lassen. Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann stellen: der Ehemann bzw. die Ehefrau einer Schweizerin oder eines Schweizers.
Wie erfolgt die Einbürgerung in der Schweiz?
Die Einbürgerung in der Schweiz erfolgt über drei Stufen. Die Bewerber für den Schweizer Pass müssen sich sowohl auf das Bürgerrecht der Eidgenossenschaft, des Kantons und der Gemeinde bewerben. Das Gesuch zur Einbürgerung muss je nach kantonaler Regelung bei der Gemeinde, dem Kanton oder dem Bundesamt für…
Wie kann das Schweizer Bürgerrecht erworben werden?
Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch die ordentliche oder erleichterte Einbürgerung erworben werden. Bei der ordentlichen Einbürgerung kann der Bewerber bei Erfüllen der Voraussetzungen mit dem Einbürgerungsgesuch die Einbürgerung in Gang setzen.