Wer kann sich in das Handelsregister eintragen lassen?
Im Handelsregister müssen sich Kaufleute und Handelsgesellschaften eintragen lassen, Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen. Nach der Definition in § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) gilt als Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
Wer muss einen Eintrag im Handelsregister haben?
Generell braucht jede Firma einen Handelsregistereintrag, die gewerblich tätig ist und einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Ausnahmen: Freiberufler*innen und Kleingewerbetreibende müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen, sie können dies jedoch freiwillig tun.
Wer steht im Handelsregister?
In das Handelsregister muss sich jeder eintragen lassen, der als Kaufmann bzw. Kauffrau eingestuft wird. Sprich also alle diejenigen, die ein Handelsgewerbe betreiben. Unternehmensformen wie die OHG, die KG, die GmbH und die AG müssen sich somit ins Handelsregister eintragen lassen.
Wer kann Änderungen im Handelsregister vornehmen?
Grundsätzlich ist die Anmeldung Sache der Geschäftsleitung. Bei einer GmbH müssen die Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl die Adressänderung anmelden. Möglich ist auch die Anmeldung einer Adressänderung durch Prokuristen – ebenfalls in vertretungsberechtigter Zahl.
Was ist Selbstkontrahierens?
Vertragsschluss oder anderes Rechtsgeschäft eines Vertreters im Namen des Vertretenen mit sich selbst im eigenen Namen (eigentliches „Selbstkontrahieren“) oder mit sich selbst als Vertreter eines von ihm vertretenen Dritten (Doppel- oder Mehrvertretung).
Welche Abteilungen hat das Handelsregister?
Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgen in zwei Abteilungen. Kapitalgesellschaften werden in der Abteilung B (HRB) eingetragen, alle übrigen Unternehmen (insbesondere Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, hier jedoch nicht die GbR) in der Abteilung A (HRA).
Wie kann ich mich als Kaufmann eintragen lassen?
Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen? Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind frei in der Wahl, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Sobald man sich aber in das Register eintragen lässt, wird man direkt zum Kaufmann. Aus einer GbR wird dann zum Beispiel eine OHG.
Welche Rechtsformen müssen ins Handelsregister eingetragen werden?
Gleich mit dem Zeitpunkt der Gründung besteht für folgende Rechtsformen die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister:
- Eingetragene Kaufleute (e. K.)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
- Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG)