Wer kann sich in der Kuenstlersozialkasse versichern?

Wer kann sich in der Künstlersozialkasse versichern?

In Paragraf 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes steht geschrieben: All diejenigen, die einer „künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit“ nachgehen und dies langfristig und erwerbsmäßig tun – all diese Selbstständigen dürfen sich in der KSK versichern. Für Publizisten gilt dasselbe.

Was versichert die KSK?

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung ist die Künstlersozialkasse (KSK) aber nicht zuständig.

Wie ist man als Künstler versichert?

Selbstständige Künstler sind gesetzlich verpflichtet, sich über die KSK zu versichern. Wenn Du Mitglied der KSK bist, zahlst Du nur 50 Prozent der Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst – ähnlich wie ein Arbeitnehmer. Die Beiträge orientieren sich am vorab geschätzten Jahreseinkommen.

Welche Leistungen sind KSK pflichtig?

Wer ist abgabepflichtig?

  • Verlage (Buchverlage, Presseverlage etc.)
  • Presseagenturen und Bilderdienste.
  • Theater, Orchester, Chöre.
  • Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen, sowie sonstige Veranstalter, z.
  • Rundfunk- und Fernsehen.
  • Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern.
  • Galerien, Kunsthändler.

Was muss ich tun um in der Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden?

Um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie:

  1. Künstler oder Publizist sind;
  2. über 3.900 €/Jahr Arbeitseinkommen haben (Ausnahme: Berufsanfänger);
  3. selbstständig erwerbstätig sind;
  4. überwiegend im Inland, also Deutschland, tätig sind;
  5. keine Arbeitnehmer beschäftigen.

Kann man aus der KSK rausfliegen?

Wer neben seiner künstlerischen Arbeit noch Gewinn von mehr als 450 € im Monat (5.400 €/Jahr) aus einer anderen selbstständigen, nicht-künstlerisch /publizistischen Arbeit hat, könnte aus der Krankenversicherung über die KSK rausfliegen.

Wie läuft das mit der Künstlersozialkasse?

Wie funktioniert die Künstlersozialkasse? Selbstständige zahlen für die Sozialversicherung einen vom Einkommen abhängigen Betrag an die Künstlersozialkasse (KSK). Diese erhöht den Betrag dann um die eingezahlte Summe und leitet den Gesamtbetrag an die Träger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weiter.

Sind Künstler versicherungspflichtig?

Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Es gilt hier die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen.

Sind Vorträge KSK pflichtig?

Engagiert das Theater für eine Lesung einen Autoren oder Schauspieler, besteht Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse. Darüber hinaus sind alle Unternehmen zur KSA verpflichtet, die Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen und/oder die eigenen Produkte nicht nur gelegentlich betreiben.

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