Wer kann Unionsmarke anmelden?

Wer kann Unionsmarke anmelden?

Das Anmeldeformular umfasst drei wichtige Informationen: Inhaber – Jede Einzelperson oder jedes Unternehmen kann Inhaber einer Unionsmarke sein. Die Angaben zur Inhaberschaft werden veröffentlicht und müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden, damit kein Zweifel besteht, wem die Marke gehört.

Wie lange dauert eine Markenanmeldung EU?

Das EUIPO trägt eine Marke daher erst nach Ablauf der Frist ein. Da die Frist immerhin drei Monate beträgt, müssen Sie bei einer Unionsmarke mit einer längeren Bearbeitung rechnen. In der Regel werden von der Anmeldung bis zur Eintragung der Marke ca. 8 Monate vergehen.

Was ist die Grundlage für das Registrieren von Marken?

Grundlage für das Registrieren von Marken ist in Deutschland das Markengesetz (MarkenG). Für die EU gilt die Verordnung (EG) Nr. 207/2009. Entsprechende Verordnungen bestehen für die USA und Russland. Sie können eine Marke nur für Deutschland, für verschiedene Länder oder für mehrere Länder eintragen lassen.

Was ist die kostenpflichtige Registrierung von Marken?

Die kostenpflichtige Anmeldung ist immer möglich. Aber Sie haben damit kein Recht auf Registrierung. Daher sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob Ihr Zeichen eine Chance hat, eine Marke zu werden. Grundlage für das Registrieren von Marken ist in Deutschland das Markengesetz (MarkenG). Für die EU gilt die Verordnung (EG) Nr. 207/2009.

Ist die Marke schon eingetragen?

Die Recherche des Amts umfasst nicht, ob es die Marke oder eine ähnliche Bezeichnung schon gibt. Sobald Ihre Marke eingetragen ist, wird dies im Markenblatt veröffentlicht. Nun können Inhaber von Marken gleichen oder ähnlichen Namens, gegen Ihre Marke Widerspruch einlegen und diese eventuell löschen lassen.

Was gibt es ohne eine Eintragung in ein Register?

Es gibt Bezeichnungen, die auch ohne eine Eintragung in ein Register bekannt sind. Coca Cola ist zum Beispiel dermaßen bekannt, dass Sie keine Marke diesen oder eines ähnlichen Namens eingetragen lassen können. Maßgeblich ist dabei nicht das Recht des Markeninhabers, sondern der Schutz von Konsumenten vor Verwechslungen.

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