Wer kann Verfahrensbeistand werden?
Sowohl der anwaltliche Verfahrensbeistand als auch der Psychologe, Pädagoge, Sozialpädagoge, Mediator, Erzieher oder Berufsbetreuer sollten insbesondere über eine hohe Sozialkompetenz verfügen. Die meisten Familiengerichte verlangen von Neubewerbern den Nachweis von Fortbildungen zum Verfahrensbeistand.
Was darf der Verfahrensbeistand?
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. In vielen Fällen beauftragt das Gericht den Verfahrensbeistand mit weiteren Aufgaben.
Welche Aufgabe hat der Anwalt des Kindes?
Der Anwalt des Kindes hat die Aufgabe, in Familiensachen dafür zu sorgen, dass der tatsächliche Wille des Kindes berücksichtigt wird. Um dies konkret gewährleisten zu können, muss er dem Kind das Gerichtsverfahren näher erläutern und altersgerecht die verhandelten Inhalte erklären.
Warum haben Kinder ein Recht auf einen eigenen Anwalt?
Kinder haben ein Recht auf einen eigenen Anwalt. Kinder im Gericht – Kinderanwälte behalten ihr Wohl im Auge. Wenn es um das Kindeswohl geht, dann verlieren manche Beteiligte genau dieses manchmal aus den Augen. Die Gründe dafür sind vielfältig und zum Beispiel im Falle einer Scheidung oft auch nachvollziehbar.
Wie wird ein solcher Anwalt für Kinder bezahlt?
Ein solcher Anwalt für die Kinder wird vom Staat bezahlt. Früher wurde nach Stunden abgerechnet, heute sind es Pauschalen. Es handelt sich hier um einen Mittelwert, genau wie bei Anwälten. Das heißt, relativ einfach zu lösende Fälle werden genauso vergütet wie solche mit eskalierten Konflikten, für die ein sehr hoher Zeitaufwand notwendig ist.
Was muss ein Rechtsanwalt für Familienrecht beachten?
Ein Rechtsanwalt für Familienrecht muss sich – wie alle Anwälte – an bestimmte Richtlinien und Vorgaben halten, was seine Vergütung betrifft. In aller Regel erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung, die mit dem Mandanten ausgehandelt wird.