Wer kann Vorstand kündigen?
Einvernehmliches Ausscheiden, Aufhebungsvertrag. Die Tätigkeit als Vorstand kann auch durch eine einverständliche Vereinbarung zwischen der Aktiengesellschaft und dem Vorstandsmitglied beendet werden. Eines wichtigen Grundes bedarf diese nicht.
Wie wird der Verwaltungsrat gewählt?
Der Verwaltungsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er ist nicht dem Aufsichtsrat in Deutschland und Österreich gleichzusetzen, denn im Gegensatz zu diesem ist der Verwaltungsrat nicht nur Aufsichtsorgan (Art. 716a Abs.
Wie kündige ich als Vorstand?
Der Verein und das Vorstandsmitglied können im Anstellungsvertrag die ordentliche Kündigung nach § 622 BGB ausschließen, ansonsten kann sowohl der Verein wie auch das Vorstandsmitglied den Dienstvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist nach sechs Wochen gem. § 622 I BGB kündigen.
Kann Vorstand kündigen?
Der § 27 Abs. 2 BGB besagt, dass ein Vereinsvorstand bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit abberufen werden kann. Die Abberufung des Vorstandes kann aber durch die Satzung verschärft und auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund vorliegen muss (§ 27 Abs. 2 BGB).
Ist der Betriebsrat vor der Kündigung anzuhören?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Welche Treuepflicht hat der Verwaltungsrat?
Eine besondere Treuepflicht, „bei der Stange zu bleiben“, hat der Verwaltungsrat nicht. Wie so viel im Recht, sind letztlich die konkreten Verhältnisse im Einzelfall massgebend. Das Mitglied des Verwaltungsrats hat die Rücktrittserklärung grundsätzlich an die Generalversammlung zu richten.
Ist die Kündigung vor der Kündigung unwirksam?
Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam.