Wer klagt im Zivilprozess?
Die Parteien des Rechtsstreits werden Kläger und Beklagter genannt. Beim Kläger handelt es sich um die Partei, die in eigenem Namen Klage erhebt. Beklagter ist derjenige, gegen den sich eine Klage richtet.
Wann wird ein Zivilprozess eingeleitet?
Klageerhebung Der Zivilprozess wird eingeleitet durch die Erhebung einer Klage. Dies muss in Schriftform erfolgen. Sollten Sie zuvor noch selbstständig agiert haben, ist es zu diesem Zeitpunkt sinnvoll, sich fachkundigen Rat zu suchen, da es verschiedene zivilprozessliche Anforderungen an eine Klageschrift gibt.
Wer oder was entscheidet vor welchem Gericht ein Verfahren verhandelt wird?
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Wohn- oder Geschäftssitz des Beklagten, wobei jedoch zahlreiche Ausnahmen existieren. Vor dem Amtsgericht können die Parteien selbst auftreten; vor dem Landgericht besteht hingegen Anwaltszwang – hier muss man also einen Anwalt beauftragen.
Wie läuft ein Zivilprozess ab?
Der eigentliche Zivilprozeß beginnt mit Erhebung der Klage1 durch den Kläger. Der Richter prüft, ob die Klage ordnungsgemäß erhoben wurde. Kommt er zu einem positiven Ergebnis, dann stellt er die Klage dem Beklagten zu. Das Gericht teilt dem Beklagten mit, wie er auf die Klage zu erwidern hat.
Wie kann ein Zivilprozess beginnen?
Der Zivilprozess wird eingeleitet durch die Erhebung einer sog. Klage, regelmäßig in Schriftform. Die Zivilprozessordnung enthält eine Reihe von formalen Anforderungen an eine Klageschrift, daher empfiehlt es sich zumeist, hierzu fachkundigen Rat einzuholen.
Wie ist der Ablauf eines Zivilprozess?
Der Zivilprozess beruht auf dem Zwei-Parteien-Prinzip. Allerdings erweitert sich der beteiligte Personenkreis durch einen Prozess erheblich. Mit der Erhebung der Klage entsteht ein öffentlich-rechtliches Prozessrechtsverhältnis zwischen Kläger, Beklagtem und Gericht.
Wer entscheidet vor Gericht?
Das Gericht entscheidet: Die Person muss vor Gericht.
Was wird vor dem Zivilgericht verhandelt?
Das Zivilgericht ist zuständig, wenn es um Angelegenheiten zwischen Privatpersonen geht. Dies bedeutet, dass es sich beim Kläger um eine Privatperson und nicht um eine staatliche Behörde (wie zum Beispiel die Staatsanwaltschaft) handelt. Grundlage für das Zivilgericht ist das Bürgerliche Gesetzbuch.