Wer kommt als Betreuer in Frage?

Wer kommt als Betreuer in Frage?

Zum Betreuer ist grundsätzlich eine natürliche Person zu bestellen. Die Bestellung eines Vereins ist nur zulässig, wenn der Betroffene durch natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann.

Wer kann rechtlicher Betreuer werden?

Rechtliche Betreuung bekommen Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen sein, die eine geistige Erkrankung oder Behinderung haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer.

Wann ist ein Betreuer nicht geeignet?

Es genügt jeder Grund, der den Betreuer nicht mehr als geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt, um seine Entlassung herbeizuführen (BayObLG NJWE-FER 2000, 11 m.w.N.). Eine Entlassung gegen den Willen des Betreuers ist nur zulässig, wenn sie das einzige Mittel ist, das Wohl des Betreuten zu sichern.

Kann Ehepartner Betreuer werden?

Warum Du eine Vorsorgevollmacht brauchst: Ehepartner oder Kinder sind rechtlich nicht automatisch Deine Vertreter, wenn Du nicht mehr selbst entscheiden kannst. Du solltest daher jemanden benennen, der sich im Fall der Fälle kümmert, ansonsten bekommst Du einen gerichtlich bestellten Betreuer.

Kann man eine Betreuung ablehnen?

Kann man es ablehnen, Betreuer zu werden? „Die Entscheidung des Gerichts ist bindend“, sagt Dietmar Kurze. Man kann die Bestellung zum Betreuer nur unter sehr strengen Bedingungen ablehnen, beispielsweise weil man nachweislich schwer erkrankt ist und diese Aufgabe deshalb tatsächlich nicht (mehr) erfüllen kann.

Wer darf keine Betreuung übernehmen?

Eltern, Kinder und Ehegatten haben bei der Auswahl keinen Vorrang, dürfen aber Betreuungsverfahren nicht übergangen werden. Der Betreuervorschlag des Betroffenen ist entscheidungsbindend für das Gericht, es sei denn, dieser würde seinem Wohl zuwiderlaufen.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben