Wer legt die Jahresarbeitsentgeltgrenze fest?
Der konkrete Wert wird in der jährlichen Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – entscheidet darüber, ob Arbeitnehmer eine Private Krankenversicherung (PKV) abschließen dürfen bzw. können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) betrifft Arbeiter und Angestellte.
Was bedeutet die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) definiert das Jahreseinkommen, ab dem ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln kann.
Wo gibt es eine Versicherungspflichtgrenze?
2021 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat. Zum Vergleich: 2020 genügte es für den Wechsel in die PKV, wenn ein Arbeitnehmer einen Jahresverdienst von mindestens 62.550 Euro brutto (5.212,50 Euro brutto pro Monat) vorweisen konnte.
Was zählt zur jahresarbeitsentgeltgrenze 2021?
64.350 Euro
Ob sich ein Arbeitnehmer pflichtig oder freiwillig krankenversichern kann, hängt vor allem davon ab, ob sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. 2021 beträgt die allgemeine JAEG 64.350 Euro jährlich, die besondere JAEG 58.050 Euro jährlich.
Was zählt zur Berechnung der jahresarbeitsentgeltgrenze?
Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt. Hierzu zählt beispielsweise das laufende Arbeitsentgelt. Auch Bezüge, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld laut Tarifvertrag) und pauschal vergütete Überstunden sind zu berücksichtigen.
Was ist der Unterschied zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze stellt dabei den Betrag fest, ab dem die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung entfällt. Die Beitragsbemessungsgrenze dagegen ist der Höchstbetrag, der als Beitragsbemessung für die Sozialabgaben der gesetzlichen Versicherung gilt.
Was passiert wenn man über die Versicherungspflichtgrenze kommt?
Diese Grenze nennt man Versicherungspflichtgrenze. Sie liegt 2021 bei 5.362,50 Euro pro Monat. Wer also 64.350 Euro oder mehr im Jahr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln, weil er die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
Bei welcher Sozialversicherung gibt es eine Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze ist nur für die Krankenversicherung relevant: Für die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung besteht einkommensunabhängig Versicherungspflicht. Gut zu wissen: Für Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht.
Was zählt nicht zur jahresarbeitsentgeltgrenze?
Nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt zählen, beispielsweise Familienzuschläge oder Überstundenvergütungen, die unregelmäßig gezahlt werden. Hinweis: Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden die Entgelte zusammengerechnet. Eine Besonderheit gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen.