Wer macht die Steuererklärung nach Tod?
Ein Alleinerbe muss sich als Rechtsnachfolger um die Steuererklärung des Verstorbenen kümmern. Im Falle einer Erbengemeinschaft bestimmen alle Erben ein Mitglied, das die Abgabe der Erklärung übernimmt. Natürlich kann ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit dem Erstellen der Erklärung beauftragt werden.
Ist die Steuererklärung für den verstorbenen „lohnt“?
In welchen Fällen sich die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen „lohnt“. War der Verstorbene gar nicht pflichtveranlagt, musste er also gar keine Steuererklärung abgeben, dann kann es sich oft sogar lohnen, die Anträge auszufüllen. Voraussetzung dafür ist, dass der Verstorbene Steuern gezahlt hat.
Kann man freiwillig die Steuererklärung für den verstorbenen abgegeben werden?
Durch die freiwillige Abgabe der Steuererklärung für den Verstorbenen kann das zu viel bezahlte Geld vom Finanzamt zurückgeholt werden. Bei der freiwilligen Abgabe haben Sie als Erbe auch länger Zeit, um sich um die Steuererklärung des Verstorbenen zu kümmern: Sie muss erst vier Jahre nach Ende des Todesjahres abgegeben werden.
Wann muss der Verstorbene die Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gewährt das Steuerrecht den Angehörigen mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Abgabefrist ist der 29. Juli, allerdings in dem Jahr, das auf den Tod folgt. War der Verstorbene gar nicht pflichtveranlagt, musste er also gar keine Steuererklärung abgeben, dann kann es sich oft sogar lohnen, die Anträge auszufüllen.
Wie verlängert sich die Frist für die Steuererklärung des verstorbenen?
Holen Sie sich Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder bei einem Steuerberater, um die Steuererklärung des Verstorbenen zu erstellen, verlängert sich die Frist auf Ende Februar des Folgejahres. Lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung für den Verstorbenen abzugeben?