Wer macht eine regelinsolvenz?
Die Zahlungsunfähigkeit ist der häufigste Grund, der für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht wird. In diesem Fall redet man von einem Gläubigerantrag. In aller Regel stellen aber nur das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger einen Insolvenzantrag.
Wie beantragt man Regelinsolvenz?
Antrag: Der Antrag auf Insolvenz muss beim zuständigem Insolvenzgericht gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt durch den Schuldner oder durch einen Gläubiger. Sollte sich kurzfristig die Situation ändern, kann der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahren zurückgenommen werden.
Welche Ausnahmen von der Versicherungspflicht sind im Sozialgesetzbuch geregelt?
Die Ausnahmen von der Versicherungspflicht sind im Sozialgesetzbuch geregelt: Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag, oder Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes: Beamte, Richter, Soldaten, freie Heilfürsorge, In der Pflegeversicherung ist eine Befreiung nicht möglich und eine Versicherungsfreiheit nicht vorgesehen.
Was sind sozialversicherungsfreie in der Sozialversicherung?
Sozialversicherungsfrei sind hingegen in der Regel: Selbstständige (beachten Sie jedoch, dass gewisse Selbstständige – z. B. Landwirte, Handwerker und Künstler – von der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nicht ausgenommen sind) Beamte. Richter. Minijobber (bis zu einem Einkommen von 450 Euro monatlich)
Was ist die Sozialversicherungspflicht?
Die Sozialversicherungspflicht ist ein Versicherungszwang kraft Gesetzes und ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Ein Antrag, eine Anmeldung oder eine Beitragszahlung ist also für das Entstehen der Sozialversicherung nicht erforderlich.
Was tritt in der Beschäftigung und Sozialversicherung ein?
Bei Auszubildenden und anderen zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten tritt Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung aber auch dann ein, wenn kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Weitere Fachinformationen für Arbeitgeber zum Thema Beschäftigung und Sozialversicherung finden Sie in der AOK-Broschüre.