Wer muss Baulohn machen?
Als Faustregel kann aber gesagt werden, dass alle Betriebe, die draußen auf der Baustelle den Hauptteil ihrer Leistungen erbringen, verpflichtet sind Baulohn abzurechnen. Im Zweifel können Sie sich von der SOKA prüfen lassen und so eine rechtssichere Auskunft erhalten.
Was fällt unter Baulohn?
Darunter fällt das Anmischen von Beton- oder Mörtelmischungen und anderer nicht lagerfähiger Baustoffe außerhalb der Baustelle, wenn damit überwiegend eigene Baustellen des Betriebes/Unternehmens/Unternehmenszusammenschlüssen versorgt werden.
Welche Branchen müssen Baulohn abrechnen?
Welche Unternehmen zur Baulohnabrechnung verpflichtet sind
- Bauhauptgewerbe.
- Maler und Lackierer.
- Dachdecker.
- Gerüstbauer.
- Garten- und Landschaftsbauer.
Wie kann man die Sokabau umgehen?
Magische Tricks, um die Prüfung durch die SOKA-Bau oder die Beitragspflicht zur SOKA-Bau zu umgehen, existieren nicht. Was es dagegen sehr wohl gibt, sind stichhaltige, wirksame, auf den konkreten Einzelfall bezogene rechtliche Argumente gegen eine Zugehörigkeit des Betriebs zur SOKA-BAU.
Ist SOKA Dach Pflicht?
Die Tarifverträge bestimmen die jeweiligen sozialkassenpflichtigen Tätigkeiten. Werden im Unternehmen zu mehr als 50 Prozent solche Tätigkeiten ausgeführt, ist es grundsätzlich beitragspflichtig. (Etwa so: Dachdeckerarbeiten machen mehr als die Hälfte der Arbeitszeit aus – dann besteht Beitragspflicht zur SOKA-Dach).
Ist Baunebengewerbe Soka-BAU pflichtig?
Bin ich SOKA-BAU-pflichtig? Es gibt keine Unterscheidung zwischen Bauhaupt- oder Baunebengewerbe; es ist entscheidend, ob arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Leistungen im Sinne des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bzw. des Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes erbracht werden.
Sind Fliesenleger Soka-BAU pflichtig?
Für die Arbeiten von Raumausstattern besteht grundsätzlich keine SOKA-Beitragspflicht. Dagegen sind Estricharbeiten wie auch „Fliesen-, Platten- und Mosaik-Ansetz- und Verlegearbeiten“ und das „Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen“ laut VTV beitragspflichtig.