FAQ

Wer muss bis 67 Jahren arbeiten?

Wer muss bis 67 Jahren arbeiten?

Konkret bedeutet das: Nur wer nach dem 1964 geboren ist, muss laut Gesetz bis 67 arbeiten. Wer früher aussteigen will, riskiert Abschläge: Pro Monat gibt es 0,3 Prozent weniger Rente – und zwar bis zu seinem Lebensende. Grenzenlos sind die Freiheiten angehender Vorruheständler aber nicht.

Bis wann darf man arbeiten Alter?

Das hat Konsequenzen für das eigene Renteneintrittsalter. Konnten vor 1947 geborene Rentner noch mit 65 Jahren in Rente gehen, wird diese Regelaltersgrenze seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben. Um bis 70 arbeiten zu können (oder müssen), ginge es also um drei weitere Jahre.

Welche Altersgruppe haben die meisten Arbeitnehmer?

In der Regel liegt dieses bei 55 Jahren; allerdings werden in Einzelfällen auch bereits Personen ab 40 Jahren als „ältere Arbeitnehmer“ bezeichnet. Ältere Menschen haben es meistens schwerer, nach Verlust ihres Arbeitsplatzes auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.

Was ist die Altersgrenze?

Altersgrenze. In der Beschäftigungs- und Arbeitspolitik werden häufig Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr als „ältere Beschäftigte“ bezeichnet. Gelegentlich wird diese Bezeichnung auch bereits auf Beschäftigte in der zweiten Lebenshälfte und damit ab dem 45. Lebensjahr angewendet.

Wie hoch ist die Regelaltersgrenze für eine neue Beschäftigung?

Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab dem Geburtsjahrgang 1964 bei 67 Jahren. Dennoch haben Sie bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung schlechtere Karten als jüngere Arbeitnehmer. Die Bundesagentur für Arbeit trägt dem auf zwei Arten Rechnung: Erstens werden Arbeitssuchende über 55 Jahren nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erfasst.

Welche Versicherungsleistung steht älteren Arbeitnehmern zu?

Diese kann übrigens auch in Branchen, in denen kein entsprechender Tarifvertrag besteht, individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Für den Fall, dass ältere Arbeitnehmer ihren Job verlieren, steht ihnen, genau wie Jüngeren, die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I (ALG I) zu.

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