Wer muss das WEG Protokoll unterschreiben?
Das Protokoll einer Eigentümerversammlung muss mindestens von zwei Personen unterzeichnet werden. Das Protokoll einer Eigentümerversammlung muss mindestens von zwei Personen unterschrieben werden: Dem Versammlungsleiter (meistens der Hausverwalter) und einem Eigentümer der WEG.
Wer unterschreibt den verwaltervertrag für die WEG?
Da regelmäßig nicht alle Eigentümer der Gemeinschaft den Vertrag unterschreiben können, werden in einem weiteren Beschluss einzelne Eigentümer – meist der Verwaltungsbeirat – ermächtigt, den Vertrag auszuhandeln und/oder zu unterschreiben.
Was sind WEG Protokolle?
Über die in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift (Protokoll) zu erstellen, § 24 Abs. 6 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Mit dem Protokoll wird bezweckt, Inhalt und Zustande- bzw. Nichtzustandekommen der Beschlüsse zu dokumentieren.
Wann ist ein Protokoll ungültig?
Ist das Protokoll erst mal unterschrieben, ist eine Änderung nicht mehr ohne Weiteres möglich! Dafür bedarf es der Unterschrift aller Unterzeichner. Waren Sie selbst der Versammlungsleiter, ist eine Änderung ohne die Zustimmung und die Unterschrift der Schriftführerin ebenfalls nicht möglich.
Wie fechte ich einen Beschluss einer Weg an?
Wer eine Entscheidung der Eigentümerversammlung gerichtlich anfechten will, wendet sich an das Amtsgericht im Gerichtsbezirk, in dem die Wohnanlage steht. Die Klage muss dort binnen eines Monats nach dem beanstandeten Beschluss eingegangen sein. Gleichzeitig müssen die Gerichtskosten eingezahlt werden.
Wo sind die Anforderungen an das Beschlussprotokoll geregelt?
Über die von den Eigentümern in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift (Protokoll) aufzunehmen, § 24 Abs. 6 WEG. Dieses Protokoll ist enorm wichtig.
Wie lange müssen Protokolle von Eigentümerversammlungen aufbewahrt werden?
„Die Protokolle der Eigentümerversammlung müssen in jedem Fall dauerhaft aufbewahrt werden, auch wenn dies im Gesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist“, betont Sandra Weeger-Elsner. Denn vor 2007 mussten Verwalter keine Beschluss-Sammlung führen.
Kann man ein Protokoll anfechten?
Fehlen diese, gilt: Jeder Versammlungsteil- nehmer, der meint, es habe sich ein Fehler in das Protokoll eingeschlichen, kann Widerspruch gegen das Protokoll einlegen. Dies ist formlos möglich, sofern die Vereinssatzung hierfür keinen bestimmten Weg vorschreibt.
Kann ein Protokoll geändert werden?
Ist das Protokoll erst mal unterschrieben, ist eine Änderung nicht mehr ohne Weiteres möglich! Dafür bedarf es der Unterschrift aller Unterzeichner. Außerdem müssen Sie in so einem Fall einen gesonderten Vermerk über die Änderung anfertigen.