Wer muss den Anhang unterschreiben?
Jeder Kaufmann hat gem. § 245 HGB den Jahresabschluss unter Angabe des Datums zu unterschreiben. Dies erfolgt unabhängig von den jeweiligen Vertretungsregelungen oder Befugnissen der einzelnen Geschäftsführer.
Wer unterschreibt Anhang bei geschäftsführerwechsel?
3 GmbH-Jahresabschluss: Wer muss bei Geschäftsführerwechsel unter- schreiben? Der festgestellte Jahresabschluss ist sodann vom Ge- schäftsführer zu unterzeichnen – bei mehreren Geschäfts- führern von jedem von ihnen (§ 245 HGB).
Wer muss Offenlegung unterzeichnen?
Grundsätzlich gibt es den Grundsatz, dass alle Vorstände einer AG und alle Geschäftsführer einer GmbH den Jahresabschluss ihrer Gesellschaft unterzeichen müssen.
Was muss beim Jahresabschluss unterschrieben werden?
Bei Einzelunternehmen und „normalen Personengesellschaften“ (OHG + normale KG) besteht der Jahresabschluss nur aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Somit ist er vom Kaufmann unter dem letzten Bestandteil zu unterschreiben, das ist die GuV (§ 245 HGB).
Wer muss den Jahresabschluss Unterschreiben GmbH?
Ist der Jahresabschluss verbindlich festgestellt, muss er nach § 245 HGB vom Geschäftsführer der GmbH unterschrieben werden.
Wer haftet für Jahresabschluss?
Eigenverantwortung. Der Geschäftsführer erfüllt seine Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzerstellung in eigener Verantwortung. Weisungen von Gesellschaftern zur Bilanz sind deswegen immer darauf zu prüfen, ob sie im Rahmen ordnungsgemäßer Bilanzierung liegen.
Was ist eine Offenlegung?
Offenlegung, die Veröffentlichung von bisher nicht zugänglichen Informationen, Sachverhalten o. Ä.
Wo ist der Jahresabschluss zu unterzeichnen?
§ 285 Nummer 10 HGB vor. Der Jahresabschluss ist im Original durch alle vertretungsberechtigten Mitglieder der Gesellschaft unter Angabe des Datums zu unterzeichnen.
Wer muss den Jahresabschluss einer GmbH & CO KG unterschreiben?
Für die GmbH & Co. KG als Sonderform der Personenhandelsgesellschaft ist nach hM in sinngemäßer Anwendung des § 41 GmbHG der Jahresabschluss von sämtlichen Geschäftsführern der GmbH zu unterzeichnen.