Wer muss den Antrag auf Familienversicherung stellen?

Wer muss den Antrag auf Familienversicherung stellen?

Jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und Angehörige hat, die die Voraussetzungen erfüllen, kann einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Möchtest du gern mitversichert sein, muss der Antrag für dich über den Versicherungsnehmer erfolgen. Du selbst kannst dies nicht tun.

Wie stelle ich den Antrag auf Familienversicherung?

Einen Antrag auf die Familienversicherung für Ihren Ehepartner können Sie jederzeit stellen. In beiden Fällen müssen zunächst die Voraussetzungen geprüft werden. Alternativen zum Antrag über „Meine TK“: Online: Mit einem Einmal-Kennwort können Sie den Antrag online ausfüllen, ohne sich für „Meine TK“ zu registrieren .

Wie können Familienangehörige sich in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern?

Familienangehörige (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) können sich unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichern, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben – gleiches gilt auch für die Pflegeversicherung. Günstige Krankenkasse in Ihrer Region finden!

Wie lassen sich Kinder bei der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern?

Über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich Kinder bei der Krankenkasse eines Elternteils kostenlos mitversichern. Auch der Ehepartner oder Lebenspartner kann bei seinem Partner familienversichert sein.

Welche Altersgrenze haben Kinder über die Familienversicherung?

Kinder können bis zum 23. Lebensjahr über die Familienversicherung kostenfrei versichert sein, wenn sie noch nicht selbst arbeiten. Wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, liegt die Altersgrenze bei 25.

Welche Familienmitglieder sind gesetzlich krankenversichert?

Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland. Ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein. Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen.

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