FAQ

Wer muss den Lagebericht erstellen?

Wer muss den Lagebericht erstellen?

Grundsätzlich haben die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften, von nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtigen Unternehmen, Genossenschaften, Kreditinstituten sowie Versicherungsunternehmen einen Lagebericht aufzustellen.

Unter welchen Voraussetzungen brauchen Kleinstkapitalgesellschaften keinen Anhang aufzustellen?

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB: Bilanzsumme von 350 T€, Umsatzerlöse von 700 T€, 10 Arbeitnehmer) brauchen den Jahresabschluss nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn sie die drei in § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB genannten Angaben ggf. unter der Bilanz angeben (sog. Bilanzvermerke).

Wann ist ein Anhang erforderlich?

Aufstellungspflicht. Verpflichtend ist die Aufstellung des Anhangs für Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, Genossenschaften und Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen (§§ 264, § 264a HGB).

Wer muss keinen Anhang erstellen?

1 Satz 5 HGB), einer haftungsbeschränkten Personengesellschaft i.S.d. § 264a HGB (z.B. GmbH & Co. KG) sowie einer Genossenschaft (§ 336 Abs. 1 Satz 1 HGB) — d.h., Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie die OHG oder KG müssen keinen Anhang aufstellen (§ 242 Abs. 3 HGB).

Wann muss ein Unternehmen einen Lagebericht erstellen?

Der Lagebericht ist in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres zusammen mit dem Jahresabschluss aufzustellen. Für den Konzernlagebericht gilt eine Aufstellungsfrist von 5 Monaten, bei kapitalmarktorientierten Unternehmen im Sinne von § 325 Abs. 4 HGB hingegen mit Verkürzung auf 4 Monate.

Was muss eine kleine Kapitalgesellschaft veröffentlichen?

Pflicht zur Offenlegung beim Bundesanzeiger. Jahresabschluss (verkürzt) Anhang des Jahresabschluss (verkürzt) Lagebericht (verkürzt)

  • Pflicht zur Prüfung durch eine/n Wirtschaftsprüfer/in.
  • Frist zur Aufstellung: drei Monate nach Bilanzstichtag.
  • Frist zur Einreichung: 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.
  • Kategorie: FAQ

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