Wer muss den Mietvertrag zuerst unterschreiben?
2 BGB bestimmt insoweit, dass es immer dann, wenn über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, genügt, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet. In der Regel ist es der Vermieter, der das Vertragsformular auswählt und dem Mieter zur Unterschrift übermittelt.
Wann sollte man einen Mietvertrag unterschreiben?
Einen Mietvertrag unterschreiben solltest du nur dann, wenn du die Angaben zur Kündigungsfrist darin gelesen hast. Handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, gilt für den Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren.
Ist ein unterschriebener Mietvertrag bindend?
(dmb) Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist.
Was muss man beachten bevor man einen Mietvertrag unterschreibt?
Mietvertrag – worauf Mieter achten sollten!
- Inhalt: Die Anschrift des Vermieters.
- Die Anschrift des Vermieters. Klingt banal, ist aber äußerst wichtig: die vollständige Anschrift des Vermieters.
- Angaben zur Wohnungsgröße.
- Nutzung der Wohnung.
- Dauer des Mietvertrags und Kündigung.
- Miethöhe und Mieterhöhung.
Was beachten bei Unterschrift Mietvertrag?
Den Mietvertrag müssen beide Vertragsparteien (Vermieter und Mieter) unterschreiben. Auf der Seite des Mieters sind die Personen Vertragspartei, die im Mietvertrag namentlich benannt sind und diesen unterschreiben.
Was beachten Mietvertrag unterschreiben?
Checkliste für Ihren Mietvertrag
- Ist die Anschrift des Vermieters im Mietvertrag benannt?
- Wurde die Wohnungsgröße korrekt angegeben?
- Sind Nebenräume wie Keller und Dachboden genau bezeichnet?
- Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnräume erlaubt?
- Dürfen Sie die Wohnung untervermieten?
Kann man mit Vollmacht Mietvertrag unterschreiben?
Wenn jemand im Mietrecht für einen anderen handeln will, braucht er eine Vollmacht, die ihn bevollmächtigt. Eine Vollmacht, das ist die – in der Regel schriftlich erteilte – Erlaubnis zum Handeln. Das gilt auf Mieterseite wie auf Vermieterseite.
Können zwei Personen Hauptmieter sein?
Haben zwei Personen einen Mietvertrag gemeinsam unterschrieben, so bestimmt sich das Rechtsverhältnis Mieter – Vermieter nach den Grundsätzen der Gesamtschuldnerschaft (§ 421 BGB ) bzw. Das heisst, dass der Vermieter seine Ansprüche, etwa auf Mietzinszahlung, vollständig von einem der beiden Mieter verlangen kann.