Wer muss die Büsche schneiden?
Pflanzen, die die Grundstücksgrenze überschreiten, dürfen abgeschnitten werden. Allerdings muss der Beeinträchtigte seinen Nachbarn vorher zur Beseitigung auffordern und ihm eine Frist setzen. So steht es in Paragraf 910 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Rückschnitt ist jedoch nicht gleich Kahlschlag.
Wann darf ich Äste vom Nachbarn abschneiden?
Gartenbesitzer dürfen einen Baum vom Nachbargrundstück stutzen, wenn dessen Äste auf das eigene Grundstück überhängen – auch wenn seine Standfestigkeit dadurch gefährdet ist. So hat es der Bundesgerichtshof am 11. Juni 2021 entschieden.
Wann darf ich Büsche schneiden?
In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.
Wie weit dürfen Äste Überhängen?
Die Baum-Eigentümer verlangen nun vom Nachbarn, es zu unterlassen, von der Kiefer überhängende Zweige oberhalb von fünf Metern abzuschneiden. Sie machen geltend, dass das Abschneiden der Äste die Standsicherheit des Baums gefährde.
Kann man die Äste über die Grundstücksgrenze schneiden?
Ragen die Äste Ihres Nachbarn über die Grundstücksgrenze, haben Sie unter bestimmten Umständen das Recht, die Hecke zu schneiden. Allerdings nur die Äste, die sich auf Ihrem Grundstück befinden.
Warum darf ein Nachbar die Äste eines Baumes abschneiden?
Ein Nachbar darf die Äste eines Baumes abschneiden, die in seinen Garten ragen – auch wenn der Baum deswegen eingehen könnte. Das hat der BGH entschieden. Im konkreten Fall ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.
Welche Rechte und Pflichten haben Grundstücksnachbarn?
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn regelt im deutschen Privatecht speziell die §§ 906 ff. BGB. Nach der Vorschrift des § 910 BGB darf der Eigentümer eines Grundstücks, herüberragende Zweige abschneiden und behalten.
Ist es rechtens von Nachbarn die Äste zu beseitigen?
Wenn Zweige des Nachbarn, die auf das eigene Grundstück ragen und eine erhebliche Grundstücksbeeinträchtigung vorliegt, ist es rechtens die Äste selbst zu beseitigen (§ 910 BGB). Es ist ebenfalls rechtens vom Nachbar zu verlangen, dass er den Überhang abschneidet (§ 1004 Abs. 1 BGB). Welche Fristsetzung zum Baumschnitt ist angemessen?