Wer muss die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?

Wer muss die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?

Laut Gesetz ist die Einfuhrumsatzsteuer eine Verbrauchersteuer (und Einfuhrabgabe), die Unternehmen und Privatpersonen bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern zahlen müssen.

Warum keine Einfuhrumsatzsteuer?

Jeder der nach Deutschland einreist und Waren mitbringt, muss diese verzollen. Das heißt, es müssen Steuern dafür gezahlt werden. In der Europäischen Union gibt es dafür Grenzwerte, werden also Waren im Wert von unter 150 Euro mitgebracht, muss hierfür auch keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.

Ist die Einfuhrumsatzsteuer abzugsfähig?

Der Unternehmer kann auch die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Diese Voraussetzung ist bei dem Unternehmer gegeben, der im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den Gegenstand besitzt.

Wann kann die EUSt als Vorsteuer abgezogen werden?

Führt ein Unternehmer Gegenstände für sein Unternehmen aus dem Drittland nach Deutschland ein, kann er die entstandene Einfuhrumsatzsteuer normalerweise als Vorsteuer abziehen. Die Erstattung erfolgt über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. die Umsatzsteuer-Jahreserklärung vom Finanzamt.

Wie nimmt der Online-Einkauf in Österreich zu?

Der Online-Einkauf nimmt auch in Österreich zu und immer mehr Waren werden von den Konsumentinnen und Konsumenten direkt im Ausland über das Internet bestellt.

Warum müssen die Eltern bei Internet-Käufen nicht mehr in Anspruch nehmen?

Daher müssen die Eltern bei Internet-Käufen entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen. Erteilen sie keine Genehmigung, ist der Kaufvertrag unwirksam. Dann brauchen Eltern bei „heimlicher“ Bestellung ihres Kindes das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nicht mehr in Anspruch zu nehmen.

Welche Angaben sind bei einem Onlineshop angefordert?

Dazu zählen der Firmenname, die Adresse (Sitz des Händlers), Kontaktdaten, der Eintrag in das Handelsregister sowie Informationen über Preise und Versandkosten, als auch die Angaben zum Widerrufs- und Rückgaberecht. Gibt der Onlineshop lediglich eine Postfachadresse an, so können Sie von dessen Unseriösität ausgehen.

Kann der Onlineshop die Versandkosten übernehmen?

Der Onlineshop kann Sie dazu verpflichten, die Kosten für den Versand selbst zu übernehmen. Das geht aber nur dann, wenn Sie vor dem Kauf vom Onlineshop über diese Regelung hingewiesen wurden. Ist das nicht der Fall, so muss der Shop die Kosten der Rücksendung tragen.

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