Wer muss die Grundsteuer zahlen nach Verkauf?
Grundsteuer und Eigentümerwechsel Die Grundsteuer ist eine „nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres“ festgesetzte Jahressteuer (§ 9 Absatz 1 GrStG). Steuerschuldner bleibt daher bei einem Grundstücksverkauf derjenige, der zum Jahresbeginn Eigentümer des Grundstücks war (§ 10 Absatz 1 GrStG).
Was kann man nicht auf den Mieter umlegen?
Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.
Was sind nicht umlagefähige Kosten?
Bei den nicht umlagefähigen Betriebskosten handelt es sich um: – Kosten für die Hausverwaltung, – Kosten für die Instandhaltung, Instandsetzung, Abschreibungen und Rücklagen. Im Gegensatz dazu dürfen die umlagefähigen Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Welche Nebenkosten sind umlagefähig?
Welche Kosten nun durch Mieter zu leisten sind, ist in § 2 BetrKV festgehalten. Demnach beinhalten umlagefähige Betriebskosten, die auf Mieter übertragen werden können, unter anderem Ausgaben für Versicherungen, Steuern, Wasser- und Heizmittelverbrauch oder die Müllbeseitigung.
Kann ich nicht umlagefähige Kosten steuerlich absetzbar?
Nicht umlagefähige Nebenkosten als Werbungskosten Kann der Vermieter einzelne Kosten nicht auf den Mieter umlegen, kann er diese teilweise als Werbungskosten steuerlich geltend machen und die damit verbundenen Ausgaben seinen Mieteinnahmen gegenrechnen.
Was für Kosten trägt der Vermieter?
In der Betriebskostenabrechnung, auch Nebenkostenabrechnung genannt, kann der Vermieter folgende Kostenpunkte auflisten:
- Grundsteuer.
- Abwassergebühr.
- Gesplittete Abwassergebühr: Schmutz- und Niederschlagswasser.
- Warme Betriebskosten.
- Aufzug.
- Straßenreinigung und Müllabfuhr.
- Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung.