Wer muss eine elektronische Bilanz abgeben?
Seit 2013 müssen grundsätzlich alle Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind, ihre Bilanz auf dem elektronischen Weg (als E-Bilanz) an das Finanzamt übermitteln: Kaufleute nach HGB (Handelsgesetzbuch), sofern keine Befreiung aufgrund Unterschreitung der Grenzwerte vorliegt.
Ist E-Bilanz Steuerbilanz?
Die Finanzverwaltung geht bei Deklarierung der E-Bilanz als „Steuerbilanz“ grundsätzlich von einer gebuchten Steuerbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aus. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, ist auch eine Gewinn- und Verlustrechnung mit steuerlichen Werten zu erstellen und zu übermitteln (vgl.
Wann anlagenspiegel?
Pflicht zur Erstellung des Anlagespiegels Laut dem Handelsgesetzbuch müssen große und mittlere Kapitalgesellschaften den Anlagenspiegel im Rahmen des Jahresabschlusses zur Beobachtung des Anlagevermögens erstellen. Kleine KGs sind hingegen nach § 288 Abs. 1 HGB von dieser Pflicht befreit.
Wie Bilanz an Finanzamt übermitteln?
E-Bilanz: In welcher Form erfolgt die Übermittlung der Daten? Es gilt, die Bilanz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Damit das Verfahren vereinheitlicht wird, hat sich die Finanzbehörde auf eine Übermittlung im XBRL-Datenformat verständigt (XBRL = e Xtensible Business Reporting Language; www.xbrl.de).
Wie kann ich eine E-Bilanz übermitteln?
eBilanz-Online ist ein kostengünstiges Tool, um seine E-Bilanz korrekt und einfach an das Finanzamt zu übermitteln. Mit den Firmenstammdaten können sich Anwender ganz einfach registrieren und für die E-Bilanz Übermittlung die passende Taxonomie auswählen.
Was muss bei der E-Bilanz übermittelt werden?
E-Bilanz besteht bereits seit einigen Jahren für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 oder § 5a EStG ermitteln. Dabei müssen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (nebst weiterer Unterlagen) auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt werden.
Wann war BilRUG?
Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz trat am Tag nach seiner Veröffentlichung am 23. Juli 2015 in Kraft.