Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?
Häufig müssen die Angehörigen in so einer Reihenfolge für die Bestattung aufkommen: Ehegatte – volljährige Kinder – Eltern – volljährige Geschwister – Großeltern – volljährige Enkel.
Was passiert wenn man sich eine Beerdigung nicht leisten kann?
Pflicht der nahen Angehörigen oder Übernahme des Sozialamts Nach § 74 SGB XII sind nämlich von der Sozialhilfe die Kosten der Bestattung zu übernehmen, soweit sie dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden können. Damit bleibt es nicht selten bei der Kostenübernahme durch das Sozialamt.
Wer kommt für beerdigungskosten des Bruders auf?
Zivilrechtlich sind die Erben und unterhaltspflichtigen Angehörigen des Verstorbenen in der Pflicht. Das Sozialamt übernimmt die Kosten nur, wenn die Angehörigen und Erben weder genug Einkommen noch Vermögen haben oder es ihnen nicht zuzumuten ist, zu zahlen.
Was sind die Kosten für die Begräbniskosten?
Sollte jedoch kein Nachlassvermögen vorhanden sein, dann sind Begräbniskosten bis zu 5.000,- Euro und die Kosten eines Grabsteins, ebenfalls bis 5.000,- Euro, als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für Blumen, Kränze, die Todesanzeige und des Totenmahls.
Ist es möglich die Beerdigungskosten zu bezahlen?
Zuvor sollte allerdings geprüft werden, ob sie nicht gleichwohl die Beerdigungskosten bezahlen müssen. Dies ist nämlich auch aus anderen Gründen möglich. Sofern es keine Erben gibt bzw. diese die Erbschaft ausgeschlagen haben, müssen zunächst Unterhaltspflichtige für die Beerdigungskosten aufkommen.
Wann können Geschwister zur Übernahme der Beerdigungskosten verpflichtet werden?
Geschwister können unter Umständen zur Übernahme der Beerdigungskosten für ihren verstorbenen Bruder oder Schwester verpflichtet sein. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Der Tod eines nahen Verwandten kann auch für Geschwister teuer werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn keine Erben vorhanden sind.
Was sind die Kosten für die Grabpflege in Österreich?
Bei Baumbestattungen, Donaubestattungen und Urnenaufbewahrung zu Hause wird die Grabpflege der Natur überlassen und es fallen in der Regel keine Grabpflegekosten an. Kosten für Sarg bzw. Urne Laut Gesetz wird in Österreich bei jeder Form der Beisetzung zunächst einmal ein Sarg benötigt.